eigentümerversammlung
muss der verwalter meine an ihn erteilte vollmacht ausüben.
oder kann er dies verweigern, mit der begrüdung,
ich sollte selbst erscheinen,und mich dort selbst äussern.
eigentümerversammlung
muss der verwalter meine an ihn erteilte vollmacht ausüben.
oder kann er dies verweigern, mit der begrüdung,
ich sollte selbst erscheinen,und mich dort selbst äussern.
Hallo,
eine Vollmacht an den Verwalter ist absolut rechtsverbindlich. Der Verwalter MUSS in deinem Sinne handeln, ob er will oder nicht. Theoretisch muss der Verwalter sogar selber für seine eigene Abwahl stimmen wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt. Es bestheht absolut kein Grund selber zu erscheinen. Die Vollmacht reicht vollkommen. Bedenke; der Verwalter ist Angestellter der Eigentümer, und du bist Teil davon.
danke für diese info.
schöne sonntag