Vollmacht Behörde was beachten

Vollmacht was muss beachtet werden?

Hallo an alle, wollte mich erkundigen wie das bei einer Vollmacht ist wenn man eine Person od. Beratungsstelle eine Vollmacht erteilen möchte was Angelegenheiten angehen wie Sozial-Gesundheistamt-Schriftverkehr etc… Muss das ganz genau formuliert werden? Wenn ja wie macht man das? Und eine weitere Frage was muss man dabei beachten? Kann man die Vollmacht jederzeit zurückziehen? Gibt es was zu beachten wenn man das austellt bzw. unterzeichnet? Mit freundl. Gruß’D.

Vollmacht was muss beachtet werden?

Hallo an alle, wollte mich erkundigen wie das bei

einer

Vollmacht ist wenn man eine Person od. Beratungsstelle

eine

Vollmacht erteilen möchte was Angelegenheiten angehen

wie

Sozial-Gesundheistamt-Schriftverkehr etc… Muss das

ganz

genau formuliert werden? Wenn ja wie macht man das?

Und eine

weitere Frage was muss man dabei beachten? Kann man

die

Vollmacht jederzeit zurückziehen? Gibt es was zu

beachten wenn

man das austellt bzw. unterzeichnet? Mit freundl.

Gruß’D.

Hallo Margoo,

leider kann ich Dir da nicht sicher weiterhelfen.
Grundsätzlich würde ich sagen, sollte eine Vollmacht
ziemlich genau enthalten, worum es überhaupt geht.
(Aktenzeichen, Kassenzeichen, Persönliche Stammnummern
u.s.w.) Datum und Unterschrift.Nicht zu vergessen, oben
links dein Absender, evtl. Telefonummer, Mailaddy. Ich
würde auch die Kopie des Personalausweises dazulegen.

Eine formlose Vollmacht sollte einfach, kurz, knapp,
klar und deutlich enthalten, was mit der Vollmacht
bezweckt wird.

Leider kann ich dir nur insoweit weiterhelfen, wie ich
es handhaben würde. Wäre besser,du findest noch
jemanden, der sich da etwas besser auskennt.

Freundliche Grüße

Conny_from_Cologne :smile:

Sorry kann nicht weiterhelfen!
Vollmacht was muss beachtet werden?

Hallo an alle, wollte mich erkundigen wie das bei einer
Vollmacht ist wenn man eine Person od. Beratungsstelle eine
Vollmacht erteilen möchte was Angelegenheiten angehen wie
Sozial-Gesundheistamt-Schriftverkehr etc… Muss das ganz
genau formuliert werden? Wenn ja wie macht man das? Und eine
weitere Frage was muss man dabei beachten? Kann man die
Vollmacht jederzeit zurückziehen? Gibt es was zu beachten wenn
man das austellt bzw. unterzeichnet? Mit freundl. Gruß’D.

Hallo Mangoo.

Eine Vollmacht kannst Du jederzeit zurück ziehen. Dies dann aber auch nur schriftlich. Wenn Du z.B. einer Beratungsstelle eine Vollmacht geben sollst, damit die sich bei Ärzten u.ä. Akteneinsicht holen kann, musst Du darauf achten, dass Du bei jedem Arzt die Vollmacht zurück ziehst, denn Du beim Amt die erlaubnis gegeben hast.
Dennoch solltest Du darauf achten, wofür überhaupt diese Vollmacht ist. Denn dementsprechen können diese sich evtl. die Akten komplett einsehen.

Hallo Margoo,

der Behördenwahnsinn in Deutschland is mitlerweile zu einem Undurchdringliechen Dschungel aus Paragraphen geworden. Wie es mit einer Volmacht im bereich des Sozial und Gesundheitswesen bzw.für den dortigen Schriftverkehr aussieht kann ich dir leider icht genau sagen. Jedoch kann ich dir nur empfehlen, wenn du sicher sein wilst einen Notar aufzusuchen. Eine Vollmacht kann meineswissens jederzeit entzogen werden!
Und natürlich muss eine gewisse form beachet werden (Datum, Name, Bevollmächtigungen usw…).
Genauere Infos kann ich dir leider im moment nicht geben.

Liebe Grüße

Hallo, war leider in Urlaub, deshalb jetzt erst die Antwort:
Vollmacht ist ein weites Feld. Vernünftige Vordrucke und Hilfen sind zu finden unter
bmj.bund.de = Bundesministerium Justiz und
rolfgmueller.de = Rechtsanwalt mit guter Info-Homepage.
Dort wird nochmals erklärt, wie das mit Vollmacht zurückziehen geht. Man kann in der Vollmacht natürlich von Hause aus einen Zeitrahmen einbauen wenn man die Unterstützung nur für eine gewisse Zeit benötigt. Sicher ist, man sollte nie zu vertrauenselig sein. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Vielleicht einen zweiten Menschen bitten dem Vollmachtnehmer mit auf die „Finger zu schauen“.
Mit freundlichen Grüßen
K.

Vielen Dank für deine Rückantwort.
Gruß
D.

In deinem Interesse sollte es möglichst präzise formuliert sein, wer zu welchem Zweck von wem eine Vollmacht bekommt. Diese kann mit einem Datum befristet sein oder mit der Erledigung der Angelegenheit, für die die Vollmacht gegeben wurde. Es muss auch der jenige legitimiert sein, der die Vollmacht gibt, also du nur für dich oder du für deine minderjährigen Kinder, evtl. muss dann auch deine Frau/Mutter der Kinder zustimmen. der Text der Vollmacht ist nicht vorgrgrbrn, er muss nur die o.g. Bedingungen möglichst klar erfüllen. Man kann die gegebene Vollmacht auch früher, als zu dem evtl. im Vollmachttext enthaltenen Zeitpunkt widerrufen, z.B. wenn der Zweck eher entfällt oder man Mißbrauch vermutet.
Entschuldigung für die späte Auskunft, ich hoffe, es nutzt noch etwas; ich hatte erst jetzt Zugang zu der Frage-mail.