Ist eine Vollmacht rechtsgültig, wenn die Ehefrau ihren Mann bevollmächtigt, ihre Interessen bei der Eigentümerversammlung zu vertreten. Der Ehemann ist nicht Eigentümer, sondern nur die Ehefrau.
Die hiesige Eigentümervertretung ist der Meinung, dass eine Vollmacht nur an einen anderen Eigentümer gegeben werden kann, jedoch nicht an den Ehemann, da der kein Eigentümer sei.
Die hiesige Eigentümervertretung ist der Meinung, dass eine
Vollmacht nur an einen anderen Eigentümer gegeben werden kann,
jedoch nicht an den Ehemann, da der kein Eigentümer sei.
Wer auch immer die Eigentümervertretung ist: die Vollmacht kann grundsätzlich an jeden gegeben werden, es sei denn, daß die Eigentümerversammlung irgendwann mal etwas anderes beschlossen hat.
Die hiesige Eigentümervertretung ist der Meinung, dass eine
Vollmacht nur an einen anderen Eigentümer gegeben werden kann,
jedoch nicht an den Ehemann, da der kein Eigentümer sei.
Wenn die das so geregelt haben, ist das richtig.
Hallo,
Ist eine Vollmacht rechtsgültig, wenn die Ehefrau ihren Mann
bevollmächtigt, ihre Interessen bei der Eigentümerversammlung
zu vertreten. Der Ehemann ist nicht Eigentümer, sondern nur
die Ehefrau.
Die hiesige Eigentümervertretung ist der Meinung, dass eine
Vollmacht nur an einen anderen Eigentümer gegeben werden kann,
jedoch nicht an den Ehemann, da der kein Eigentümer sei.
Man hole sich die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung zur Hand und lese was hierüber vereinbart ist.
In der Regel darf der Ehegatte mit Vollmacht den Eigentümer als Ehegatten vertreten.
Gruß
BHSHuber