Hallo,
möchte demnächst einige Umbauten in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Das Fahrzeug ist jedoch nicht auf mich zugelassen, benötige ich eine Vollmacht von der Person auf die mein Fahrzeug zugelassen ist oder funktioniert das auch so?
mfg
Hallo,
möchte demnächst einige Umbauten in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Das Fahrzeug ist jedoch nicht auf mich zugelassen, benötige ich eine Vollmacht von der Person auf die mein Fahrzeug zugelassen ist oder funktioniert das auch so?
mfg
Hallo.
möchte demnächst einige Umbauten in die Fahrzeugpapiere
eintragen lassen.
Welche? Genügt nicht die ABE die man mitführt?
Wenn etwas eingetragen wird, dann in den Brief. Und wenn du den hast brauchst du auch keine Vollmacht mehr.
Gruß
T.
Hiho,
nicht alles, was man anbauen darf hat auch eine ABE, vielen muß eingetragen werden (z.B. Felgen und Reifen). Und selbst, wenn man nur Sachen mit ABE angebaut hat, ab einer bestimmten Menge muß man dann viel Papierkram mitschleppen. Da kann eine Eintragung auch schon helfen.
Ansonsten kann ich nur zustimmen: Eintragungen werden in Fahrzeugbrief (oder neu: Zulassungs-Bescheinigung Teil 2) und Fahrzeugschein (auch in Zul.-Besch. Teil 1 ?) eingetragen. Wer den Fahrzeugbrief (Zul.-Besch. 2) in Händen hält gilt unabhängig vom eingetragenen Namen als Eigentümer des Fahrzeugs und eine Vollmacht ist unnötig.
Grüßli,
Arcon
Guten Tag,
hat leider keine ABE, deswegen musste ich leider ne Einzelabnahme beim TÜV machen.
Danke für eure Hilfe.