Vollmacht-Dilemma

Hallo,

stellt Euch bitte folgenden Fall vor:

Person X stößt etwas zu und X liegt im Koma oder stirbt.
Ein Familienmitglied der Person X möchte nun auf das Konto der Person X zurückgreifen. Das Familienmitglied hat aber keine Vollmacht.

Kann das Familienmitglied trotzdem auf das Konto der Tochter/des Sohnes der Person X zurückgreifen?

Falls nicht: was hätte man im Voraus in die Wege leiten können?

Wahrscheinlich eine Vollmacht…
Kann denn auch ein schriftliche Bestätigung von Person X, die belegt, dass Familienmitglieder im Notfall auf das Konto zugreifen können ausreichen?

Fakt ist nämlich, dass Person X niemandem eine Vollmacht erteilen will und trotzdem sicherstellen möchte, dass Familienmitglieder auf das Konto zugreifen können, falls X selber unfähig dazu ist.

Gruß,

Paruna

Hallo,

stellt Euch bitte folgenden Fall vor:

Person X stößt etwas zu und X liegt im Koma oder stirbt.
Ein Familienmitglied der Person X möchte nun auf das Konto der
Person X zurückgreifen. Das Familienmitglied hat aber keine
Vollmacht.

Fakt ist nämlich, dass Person X niemandem eine Vollmacht
erteilen will und trotzdem sicherstellen möchte, dass
Familienmitglieder auf das Konto zugreifen können, falls X
selber unfähig dazu ist.

Gruß,

Paruna

Oh mann, hallo Paruna.

Es soll Vollmachten geben ohne welche zu erteilen - das macht echt wenig Sinn.
Klingt für mich aber nahc einem klassischen Fall für PAtienten-/Betreuungsverfügung. Sobald also Person X nicht mehr handlungsfähig ist, greift die Verfügung, die betreuenden PErsonen können alle Dinge erledigen.
Muss Person X natürlich nicht machen, wenn sie ihr Erspartes für einen vom Gericht bestellten Verwalter ausgeben will.

Kurzum: Wenn man für einen (Pflege-/Todes-)Fall Vorsorge treffen will, so kann man die eine oder andere Vollmacht wohl kaum vermeiden.

Frank Wilke

Wahrscheinlich eine Vollmacht…
Kann denn auch ein schriftliche Bestätigung von Person X, die
belegt, dass Familienmitglieder im Notfall auf das Konto
zugreifen können ausreichen?

Bei den Banken gibt es entsprechende Formulare

Fakt ist nämlich, dass Person X niemandem eine Vollmacht
erteilen will und trotzdem sicherstellen möchte, dass
Familienmitglieder auf das Konto zugreifen können,
falls X selber unfähig dazu ist.

Da ist X aber vermutlich sehr unvernünftig.
Hat X darüber nachgedacht, dass eventuell das Gericht irgendwen als Betreuer einsetzen könnte, falls X mal nicht mehr handlungsfähig ist?

Ansonsten:
Wenn es sich um Online-Konten bzw. -Depots handelt, kann jeder (wenn die PINs und TANs bekannt sind) Verfügungen treffen, solange die Bank nicht darüber informiert ist, dass X nicht handlungsfähig oder verstorben ist.
Das hat uns bei einem Todesfall in der Familie mal sehr viel Probleme erspart. *g*
(Nicht, was Ihr jetzt vermuten könntet - Alles lief korrekt ab und auch alle Steuern wurden bezahlt, aber das übliche Generve mit der Bank konnte für die ersten zwei Wochen und die dringendsten Rechnungen ausgeblendet werden.)

Im Eigeninteresse sollten aber die vorgenommenen Transaktionen und die Gründe dafür notiert werden.

Gruß,JoKu

Hallo,

der klassische Weg ist eine so genannte Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung, die erst dann in Kraft tritt, wenn die in der Vollmacht genannten auslösenden Gründe vorliegen, typischerweise längerfristige Bewusstlosigkeit und Verlust der Kommunikationsfähigkeit. Allerdings haben gerade Banken immer wieder gerne Probleme, wenn Vollmachten nicht auf ihren eigenen Formularen erteilt worden sind.

Was man natürlich machen kann, wäre ein Vieraugenprinzip. D.h. es wird eine Vollmacht ausgestellt, die bei einer vertrauenswürdigen Person hinterlegt ist, die kein Eigeninteresse hat, und diese erst an den Bevollmächtigten herausgibt, wenn die auslösende Situation für die Herausgabe eingetreten ist. Potentielle Kandidaten wären da ein besonders guter Freund, der Anwalt, Notar, Pastor, Hausarzt, …

Ohne entsprechende Vollmacht bleibt ansonsten nur der Weg zum Vormundschaftsgericht und der Antrag auf Einrichtung einer Betreuung für die finanzielle Sorge mit Einsetzung des Antragstellers. Ob der dann aber wirklich eingesetzt wird, ist nicht unbedingt sicher, erst recht dann nicht, wenn es um viel Vermögen geht und der Antragsteller potentieller Erbe ist.

Gruß vom Wiz, der fast täglich entsprechende Vollmachten macht, aber eine so eigenartige Geschichte noch nie gehört hat, und sie sicher mal im nächsten Vortrag verwursten wird.