Hallo,
angenommen ich bekomme von jemandem eine Vollmacht. Die Vollmacht wurde am PC geschrieben, ausgedruckt, unterschrieben, gescannt und an den Bevollmächtigten via E-Mail geschickt.
Im Einvernehmen mit dem Vollmachtsgeber wird an der Vollmacht jetzt per Grafikbearbeitungsprogramm noch nachträglich etwas durch den Bevollmächtigten abgeändert.
Wird die Vollmacht durch diesen Vorgang ungültig? Sie bildet ja weiterhin den Willen des Vollmachtsgebers ab.
Gruß
Jonny
Ps: Bitte bei der Betrachtung des Falls davon absehen, dass eine nicht im Original vorliegende Vollmacht nie so ganz „sauber“ ist.