Vollmacht erlaubt abändern

Hallo,

angenommen ich bekomme von jemandem eine Vollmacht. Die Vollmacht wurde am PC geschrieben, ausgedruckt, unterschrieben, gescannt und an den Bevollmächtigten via E-Mail geschickt.

Im Einvernehmen mit dem Vollmachtsgeber wird an der Vollmacht jetzt per Grafikbearbeitungsprogramm noch nachträglich etwas durch den Bevollmächtigten abgeändert.

Wird die Vollmacht durch diesen Vorgang ungültig? Sie bildet ja weiterhin den Willen des Vollmachtsgebers ab.

Gruß
Jonny

Ps: Bitte bei der Betrachtung des Falls davon absehen, dass eine nicht im Original vorliegende Vollmacht nie so ganz „sauber“ ist.

Hallo Jonny,

meines Erachtens nein. Eine Vollmacht ist formlos wirksam wäre also auch mündlich wirksam. Somit besteht solange bis der Vollmachtgeber die erteilte Vollmacht nicht widerruft weiterhin Vertretungsmacht.

Einziges Problem könnte sein, dass derjenige, dem gegenüber die digitalisierte Vollmacht vorgelegt werden soll, diese nicht mehr akzeptiert, weil er befürchtet, der Bevollmächtigte habe die Vollmacht eigenmächtig verändert. Dann muss ihm halt eine neue Vollmacht vorgelegt werden.

Gruß Steffen