Vollmacht erteilen an wen man will

Hallo,

kann eine Hausverwaltung bei einer Eigentümerversammlung den Personenkreis, an den die Vollmacht erteilt wird, bestimmen?

Also kann z.B. nur die Ehefrau als bevollmächtigt gelten?

Ist das nicht rechtswidrig? Eine Vollmacht kann doch eigentlich jedem erteilt werden, der der Vollmachtgebende auswählt, nicht?

Oder muss die dann notariell beglaubigt werden?

Vielen Dank
René

Hi,
wer bevollmächtigt werden kann ist in der Teilungserklärung geregelt.
Rechtswidrig wäre es, wenn die HV sich nicht daran hielte.

Gruß Keki

kommt drauf an: