Hallo,
kann eine Hausverwaltung bei einer Eigentümerversammlung den Personenkreis, an den die Vollmacht erteilt wird, bestimmen?
Also kann z.B. nur die Ehefrau als bevollmächtigt gelten?
Ist das nicht rechtswidrig? Eine Vollmacht kann doch eigentlich jedem erteilt werden, der der Vollmachtgebende auswählt, nicht?
Oder muss die dann notariell beglaubigt werden?
Vielen Dank
René