Ich wollte heute für meinen Sohn einen Kinderreisepass ausstellen lassen. Vom Vater bin ich geschieden, und da er weit weg wohnt und nicht selbst mitkommen konnte, hat er einen Vollmacht geschrieben (gemeinsames Sorgerecht).
Nun wollte aber die Behörde seinen Personalausweis sehen, den ich natürlich nicht hatte (warum denn bitte auch?).
Ich musste unverrichteter Dinge wieder gehen, und mir wurde gesagt, dass der Vater zu seiner Meldestelle gehen und dort seine Unterschrift beglaubigen lassen muss.
Muss diese Beglaubigung direkt auf der Vollmacht stehen, muss der Vater also nochmals eine Vollmacht ausstellen (da das eine Exemplar ja bei mir ist)?
Kann er auch zu einer anderen Stelle gehen und sich seine Unterschrift beglaubigen lassen? Die Woche über arbeitet er weit von seinem Wohnort entfernt und hat daher eigentlich gar keine Chance, zu seiner Meldestelle zu gehen.
Hallo,
Nun wollte aber die Behörde seinen Personalausweis sehen, den
ich natürlich nicht hatte (warum denn bitte auch?).
Die Vorlage des Personalausweises bzw. des Reisepasses dient dazu, die Unterschrift zu überprüfen - sonst könnte diese Vollmacht ja „jedermann“ unterschrieben haben.
Muss diese Beglaubigung direkt auf der Vollmacht stehen, muss
der Vater also nochmals eine Vollmacht ausstellen (da das eine
Exemplar ja bei mir ist)?
Kann er auch zu einer anderen Stelle gehen und sich seine
Unterschrift beglaubigen lassen? Die Woche über arbeitet er
weit von seinem Wohnort entfernt und hat daher eigentlich gar
keine Chance, zu seiner Meldestelle zu gehen.
Der Vater sollte nochmals eine Vollmacht schreiben und kann seine Unterschrift auf dieser Vollmacht von „einer siegelführenden Behörde“ - vorzugsweise Einwohneramt - bei seinem Arbeitsort beglaubigen lassen (kostet Gebühren - in Nürnberg z. B. 10 Euro).
War der Vater denn schon mal in deiner Gemeinde gemeldet und hat sich von dieser Gemeinde einen Perso/Pass ausstellen lassen? - dann kannst du auch mal fragen, ob die Unterschrift auf Vollmacht mit dem Perso-Antrag verglichen werden kann; somit ist der Überprüfung der Unterschrift auf Vollmacht normalerweise auch genüge getan (ist meistens nur Kulanz).
Gruß
Sid
Nun wollte aber die Behörde seinen Personalausweis sehen, den
ich natürlich nicht hatte (warum denn bitte auch?).
Die Vorlage des Personalausweises bzw. des Reisepasses dient
dazu, die Unterschrift zu überprüfen - sonst könnte diese
Vollmacht ja „jedermann“ unterschrieben haben.
Das „warum denn bitte auch?“ bezog sich nicht grundsätzlich auf die Notwendigkeit eines Nachweises (das finde ich gut und richtig), sondern nur auf die Tatsache, dass sicher niemand den Personalausweis seines Ex-Ehepartners dauerhaft mit sich herumträgt.
War der Vater denn schon mal in deiner Gemeinde gemeldet und
hat sich von dieser Gemeinde einen Perso/Pass ausstellen
lassen?
Nein, war er nicht.
Die Angelegenheit ist inzwischen aber geklärt, da mein Ex-Mann mir per Einschreiben seinen Reisepass geschickt hat, den ich dann vorlegen konnte. Das ging schneller als eine Unterschriftsbeglaubigung.
Vielen Dank für die Antwort und - wenn auch spät - ein Sternchen von mir.