Vollmacht für Bankkonto

Hallo liebe Experten,

ich möchte für alle Fälle und vor allem Unfälle vorsorgen…

Wisst ihr, wie ich jemandem eine Vollmacht für mein Bankkonto und auch meine Sparbücher geben kann? Ist es möglich, jemanden sozusagen passiv mit einer Kontovollmacht für die eigenen Bankgeschäfte zu beauftragen, wenn einem selbst mal etwas passieren sollte?

Danke für konkrete Tipps!

Hallo,
ich denke dafür gibt es die sog. Vorsorgevollmacht und ergänzend dazu die Patientenverfügung.
Textvorschläge und Entwürfe dazu gibt es im Notariat und unter www.formblitz.de .
VG
Heinz
www.hs-baufinanzierung.de

Hallo!

Ich will Dir sagen, dass Du hier zwei Vollmachten beschreibst, welche sich auch grundsätzlich unterscheiden. Um für alle Fälle vorzusorgen solltest Du Dir bei Deinem Hausarzt eine Generalvollmacht holen. Im Falle eines schweren Unfalls sieht das Gesetz vor, dass das Gericht einen Treuhänder (Vormund) einsetzt. Dies ist auch dann der Fall, wenn Familienangehörige vorhanden sind. Ein Vormund kann jederzeit vom Gericht eingesetzt werden und setzt alle anderen Vollmachten außer Kraft. Die Generalvollmacht hat den Vorteil, dass nur im Falle eines Unfalls, einer schweren Krankheit (wenn Du nicht mehr ansprechbar bist) in Kraft tritt und später wieder außer Kraft ist.

Beispiel:
Eine mir bekannte Familie besteht aus vier Personen. Der Sohn (21) hatte einen Motorradunfall. Als er in die Klinik eingeliefert wurde lag er im Koma. Die Eltern hatten eine Bankvollmacht und wollten die laufenden Geschäfte für Ihren Sohn weiter führen. Das Krankenhaus brauchte eine Vollmacht für eine Bluttransfusion. Da keine Generalvollmacht vorlag, lies das Krankenhaus vom Amtsgericht einen bestellen. Es handelte sich dabei nicht etwas um ein Familienmitglied, wie die Angehörigen dachten, sondern um einen Notar. Er lies erst mal alle Konten sperren, auch die der Familienangehörigen, um Kontobewegungen zu überprüfen.

Es war sehr schlimm für diese Familie. Sie standen machtlos da und hofften, dass ihr Sohn bald wieder aus dem Koma erwachen würde. Heute ist alles wieder in Ordnung. Ich habe auch erst so erfahren, dass es eine Generalvollmacht im Krankenhaus gibt.

In Herzkliniken wird dem Patient vor jeder Operation eine Generalvollmacht ausgehändigt und er wird auch nur dann opweriert, wenn er diese unterschrieben hat.

Viele Menschen glauben, dass eine Generalvollmacht grundsätzlich beim Rechtsanwalt oder Notar zu beantragen ist. Tatsächlich hat jeder Hausarzt eine Genralvollmacht und die ist dazu noch kostenlos.

Das ist der beste Schutz für den Fall der Fälle. Falls Du ausführlichere Informationen haben möchtest, schreib mich bitte wieder nächste Woche an.

Schönes Wochenende
Manfred

Hallo,

das von Bank zu Bank das unterschiedlich gehandhabt wird, am besten direkt vor Ort fragen.

Grüße

Randori01

Hallo,

vom Grundsatz her, könnte man natürlich für jede beliebige Situation eine eigene Vollmacht ausstellen. In der Bank begnügt man sich meist entweder mit einer durchgängig gültigen Vollmacht oder man wählt eine Vollmacht, die erst im Todesfall wirksam wird.

Da beides nicht zu dem geschilderten Fall passt, gibt es - pauschal gesagt - auch keine Lösung, die ich Dir bieten kann.

Hallo!
Du musst mit der bevollmächtigten Person zu deiner Bank gehen und bei dem Kundenberater die Vereinbarung für die Vollmacht unterschreiben! Ihr benötigt dazu beide einen gültigen Personalausweis um euch zu legitimieren. Eine „passive“ Kontovollmacht (wenn ich dich richtig verstanden habe) ist eine Vollmacht die erst wirkt wenn einem selbst etwas passiert. Zu Lebzeiten kann derjenige dann nicht verfügen.

LG

Hallo Yaschar,

um jemanden für seine Konten zu bevollmächtigen, einfach mit diesem zur Bank und für die betreffenden Konten eintragen lassen (der Bevollmächtigte muss seinen gültigen Ausweis mitbringen). Es sollte aber unbedingt eine Person Ihres Vertrauens sein, klaro.

Bei der Bank gibt es grundsätzlich 3 Vollmachten: a) Vollmacht bis zum Tod (danach werden die Konten gesperrt), b) über den Tod hinaus (wichtig für z.B. Ehepartner, damit diese auch nach dem Tod des Kontoinhabers Geld für den täglichen Lebensbedarf etc. abholen können!!!) c) nach dem Tod (in der Regel selten, habe ich schon mal bei einem Sparbrief gesehen).

Wenn man für den Fall abgedeckt sein möchte, dass man z.B. erkrankt und zeitweise nicht ansprechbar oder nicht handlungsfähig ist, kann man dies durch eine „Vorsorgevollmacht“ bewerkstelligen (bitte mal googlen, diese deckt viele Bereiche ab). Jedoch kann eine Bank diese ablehnen, wenn sie nicht notariell beglaubigt wurde. Eine einfache „Generalvollmacht“, die sie selber ausstellen, reicht nämlich nicht! Um bei Ihrer Bank damit auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie diese als Kopie vielleicht dort hinterlegen lassen.

Schwebt Ihnen eine individuellere Lösung für ein Problem vor (ich weiß jetzt nicht, was sie mit passiv bevollmächtigen meinen), sprechen Sie doch einfach mal mit Ihrer Bank / Ihrem Kundenberater!

Gruß,
AnneB.

Hallo Yaschar,

mir ist nicht bekannt, dass es eine derartige Vollmacht gibt, kann aber nicht ausschliessen, dass die eine oder anderere Bank so was macht.

Gruss Roland

Hallo Yaschar,

ist gar kein Problem. Geh zu Deiner Bank, die haben entsprechende Vordrucke vorrätig. Es gibt im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: dauerhafte Vollmacht oder Vefügungsrecht nur bei Todesfall.
Das erklären Dir die Banker gerne im Detail.
Gruß BigThommy

Hallo Yaschar,
ich kenne aus meiner aktiven Zeit in der Bank lediglich Vollmachten zu Lebzeiten und für den Todesfall; aber was ist eigentlich das Problem einer „normalen“ Vollmacht. Wenn Du jemanden für den Fall der Fälle bevollmächtigen willst, dann hast Du auch Vertrauen in diese Person; m. E. sollte dies auch ausreichend für eine Vollmacht zu Lebzeiten (ohne Unfall)mit der entsprechenden Absprache sein, diese Vollmacht nur im Notfall auszunutzen oder? Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine Bank für jeden Einzelfall eine komplizierte Prüfung der Bedingungen z. B. Vorliegen eines Unfalls vornehmen will und kann. Ansonsten habe ich z. B. beim Unfall meines Sohnes sehr schnell eine gerichtliche Bevollmächtigung erhalten.
Ich hoffe, dies hilft und viel Erfolg

HJR

Bei der Bank kann man ein Formular unterschreiben und somit eine Vollmacht pro Konto erteilen.
Diese Vollmacht ist jedoch immer gültig und nicht nur falls ein Unglücksfall eintritt.
Anzumerken ist, dass bei einem Todesfall das Konto gesperrt wird, bis die Erbteilung erfolgt ist. Somit könnte man auch mit einer Vollmacht kein Geld mehr vom Konto abheben. Dies nach Schweizer Recht, in Deutschland wird das vermutlich auch der Fall sein.
Gruss
Stephan

Am Besten gehst Du zu Deiner Bank und fragst nach den Möglichkeiten. Mir ist nur bekannt, dass der Bevollmächtigte sich ebenfalls bei der Bank legitimieren muss und unterzeichnen muss… Damit wäre ihm aber die Vollmacht auch bekannt. Gruss

Hallo Yaschar,
erst einmal ist es sehr vernünftig, im Vorfeld schon so zu handeln.
Prinzipiell ist es so, dass der Kontoinhaber mit dem Vollmachtnehmer zusammen zu der Bank gehen muß. Persönliches Erscheinen und jeweils ein gültiger Personalausweis ist also Pflicht, da im Beisein des Bankmitarbeiters die Vollmacht unterschrieben werden muß und eine Unterschriftprobe des Vollmachtnehmers genommen wird.
Ich hoffe, Dir geholfen zu haben.

LG
Katze 03