Hallo,
Folgendes Szenario: Person A gibt Person B eine Vollmacht für das Bankschließfach von A. Nun verwendet B das Schließfach für illegale Zwecke, z.B. Lagerung von Schwarzgeld oder Waffen.
Folgende Fragen stellen sich:
1: Sollte gegen B ermittelt werden, können Informationen über die Vollmachten von B erlangt werden (und damit insbesondere darüber, dass er eine Vollmacht für das Schließfach von A hat)?
2: Ist Person A dafür mithaftbar, selbst wenn bewiesen werden kann, dass A nichts mit den eingelagerten Gegenständen zu tun hat?
„Disclaimer“: Ich plane keine derartigen illegalen Aktionen (man kann davon ausgehen, dass wenn man so etwas wirklich tut, sich für derartige Fragen einen Anwalt leisten wird…). Es sind hypothetische Fragen und ich konnte im Internet dazu nichts finden.
Ich denke schon. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, er hat ihm die Möglichkeit zur Lagerung seiner illegalen Dinge gegeben, er ist mit schuldig. So oder so.
Das Sprichwort „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ bezieht sich gerade auf die Situation, dass man selbst eine Straftat begeht. Und das ist hier gerade eine der beiden Fragen.
Wenn ich einem Menschen ein Messer gebe um sich ein Brot zu schmieren, und er am naechsten Tag jemanden damit umbringt, kann ich auch nicht dafür haftbar gemacht werden.
Natürlich wird die Polizei über die Bank den eigentlichen Inhaber des Schließfaches ausfindig machen und diesen auch befragen, wie solche Gegenstände in sein Fach kommen. Die Vollmachterteilung kommt also auf alle Fälle ans Licht.
Natürlich ist man strafrechtlich nur verantwortlich, wenn man auch Kenntnis vom Missbrauch seines Schließfaches hatte, aber da hier ein Anscheinsverdacht gegen den Inhaber des Faches besteht, wird die Polizei ermitteln.
Zivilrechtlich ist man allerdings auch ohne Kenntnis des Missbrauchs für Dinge verantwortlich, die man verleiht. In diesem Fall wird die Bank sicher das Schließfach kündigen und ihr entstandene Kosten gegen den eigentliche Mieter geltend machen.
Vielen Dank für die Antwort.