Vollmacht für Bauträger Teileigentum zu veräußern

In unserem Fall wurde eine Wohnanlage mit Reihenhäusern und Teileigentum (Zufahrt, Garagen und Garagenhof) von einem Bauträger gebaut.
In unserem Kaufvertrag haben wir (leider) dem Verkäufer unwiderruflich die Vollmacht erteilt „b) Die Teilflächen des gemeinschaftlichen Wegegrundstückes […] an beliebige Erwerber von Hausgrundstücken zu veräußern oder diesen Erwerbern an diesen Teilflächen alleinige Nutzungsrechte durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit einzuräumen.“
Tatsächlich wurden zwei Flächen schließlich an andere Hauseigentümer verkauft, obwohl wir in unserem Kaufvertrag diese Flächen als Gemeinschaftseigentum markiert eingetragen haben.
Nun stellen sich uns die Frage, ob zwar diese Vollmacht gültig ist, wir aber für den Verlust unseres Gemeinschaftseigentums für den Verkauf entschädigt werden müssten? Das wäre ja sonst so, als hätte der Bauträger die Grundstücke zweimal verkaufen können.
Wir sind jedenfalls vom Verkauf nicht informiert worden und haben auch kein Geld dafür gesehen.
Das widerspricht einfach unserem Rechtsempfinden. Allerdings kennen wir uns in diesen Dingen nicht so aus und würden gerne wissen, ob dieser Vorgang „gängige“ Praxis ist und daher einer Nachfrage beim Bauträger bzw. Notar nicht wert ist.
Vielen Dank!

Hallo,

also leider kenne ich nicht den genauen Wortlaut des Kaufvertrages sowie die Grundbucheintragungen.
Also ehrlich gesagt würde ich mich mit dem beurkundenden Notar in Verbindung setzen. Dieser kann mit Sicherheit den Sachverhalt erklären.
Ich vermute mal, dass es in Ihrem Fall so ist, dass die Reihenhäuser eigene Grundstücke habe und so wie sie geschrieben haben, die Zufahrt, die Garagen und der Garagenhof in Miteigentum aufgeteilt ist. Dafür gibt es ein gesondertes Grundbuch bzw. jeder der Eigentümer der Reihenhäuser bekommt einen Miteigentumsanteil an diesem Grundstück (Zufahrt, Garage + Hof), dass somit auch jeder zu seiner Garage kommt und diesen Weg auch befahren darf. Somit brauchte natürlich der Bauträger eine Vollmacht, wenn noch nicht alle Grundstücke/Häuser verkauft wurden. So ähnlich muss es in Ihrem Fall sein.
Aber wie gesagt, ich würde auf jeden Fall beim Notar mit noch einmal rückversichern und es mir erklären lassen.

Grüße
M. Rettig

Hallo Melanie,

vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ihre Gedanken laufen in eine Richtung, die uns initial beim Lesen des Kaufvertrags auch gekommen sind, weshalb wir den Abschnitt nicht beanstandet haben.
Allerdings ist der Sachverhalt so, dass es sich bei dieser Vollmacht um kleine Teilflächen neben Hausgrundstücken handelt, die nicht für die Wege benötigt wurden und sonst wohl eher brach liegen würden.
Wir haben die Vollmacht nun so verstanden, dass der Bauträger wohl diese Flächen an die Käufer der angrenzenden Häuser verkaufen durfte. Was uns stört, ist die Tatsache, dass wir weder über den Verkauf informiert wurden, noch eine Entschädigung vom Bauträger erhalten haben. Schließlich wären wir doch sonst Teileigentümer dieser Flächen!
Auf den Punkt gebracht: Der Bauträger hat das gleiche Flurstück erfolgreich zweimal verkauft und zweimal dafür Geld bekommen. Das erscheint uns nicht ganz korrekt.
Wir werden, wie von Ihnen empfohlen, die Sache beim Notar ansprechen. Allerdings ist es anderen Nachbarn beim selben Notar zum selben Sachverhalt nicht gelungen, eine Erklärung zu bekommen.

Viele Grüße
radfan24