Vollmacht für das Sparbuch einer Ausländerin

Eine in ihre Heimat (Serbien) zurückgekehrte Kollegin hat bei einem in Deutschland lebenden Bekannten ein Sparbuch mit etwas Guthaben deponiert, für das er eine Vollmacht hat.

Demnächst muss dieser – hoffentlich nur vorrübergehend – Hartz IV beantragen.

Frage: Kann durch Datenabgleich festgestellt werden, dass der Bekannte in Zusammenhang mit dem Sparbuch der Serbin steht?

Der Bekannte möchte eventuelle Verdächtigungen vermeiden, das Geld wäre seines. Wäre es sinnvoll, diesen Sachverhalt bei der Arge anzugeben, oder weckt man da nur „schlafende Hunde“ – und hat hinterher Scherereien sowie lästigen und ggf. teuren Schriftverkehr mit Beglaubigungen, Übersetzungen etc. zwischen Deutschland und Serbien? Oder wäre es am sinnvollsten, das Sparbuch aufzulösen und das Geld „in der Schatulle“ aufzubewahren, bis die Kollegin es anfordert … Die Zinsen sind eh nicht der Rede wert.

Wer kennt sich aus und kann einen Rat geben? Danke im Voraus!

Hallo.
Da das Sparbuch nicht auf seinen Namen läuft, ist es nicht seins. Seine Kollegin, die z.Z. zu hause in Serbien zu Besuch ist, hat ihm das Sparbuch nur zur Aufbewahrung gegeben. Zu hause in Serbien kann sie mit einem deutschen Sparbuch sowieso nicht anfangen. So verstehe ich das.
Gruss Peter