Hallo wer kann helfen:
Ehepaar ist gemeinsame Besitzer einer Eigentumswohnung. Bei der Eigentümerversammlung ist aber nur ein Partner anwesend. Benötigt der Anwesende eine Vollmacht des NICHT-Anwesenden?
Antwort gibt die Teilungserklärung und/oder der Verwalter.
vnA
Hallo,
Ehepaar ist gemeinsame Besitzer einer Eigentumswohnung. Bei
der Eigentümerversammlung ist aber nur ein Partner anwesend.
Benötigt der Anwesende eine Vollmacht des NICHT-Anwesenden?
Man nimmt rein vorsorglich eine Vollmacht mit. Wo sollte denn dabei das Problem sein, so dass man Forumshilfe benötigt?