Vollmacht für eine Wohnungsbesichtigung

Hallo,

mein Vermieter hat jetzt angekündigt bei mir eine Wohnungsbesichtigung durchzuführen.
Aber gleichzeitig hat er mir mittgeteilt, dass diese Wohnungsbesichtigung nicht er selbst sondern
über eine Vollmacht durch eine andere Person vorgenommen werden soll.
Ist er dazu berechtigt?
Oder brauche ich diesem nicht zuzustimmen.
Wer kann mir helfen?

Der Vermieter hat das Recht, in einem gewissen Rahmen die Wohnung zu besichtigen. Wie das aussieht, ist hier nachzulesen:

http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=127

Auch kann er dieses Recht durch eine andere Person wahrnehmen lassen. Voraussetzung ist, dass die Person mit einer Vollmacht ausgestattet ist und sich ausweisen kann.

Sehr geehrter Herr/Frau ???
Ihr Vermieter hat ohne Begründung keinerlei Recht, Ihre Wohnung zu besichtigen.
Fordern Sie ihn auf mitzuteilen, aus welchem Grund er das möchte und nur!!! wenn es bauliche Ursachen hat,Schimmel besteht oder ähnliches, hat er ein Recht, Ihre Wohnung zu besichtigen.
Solten Mieterbeschwerden aus dem Haus der Grund sein( Geruchsbelästigung z.B.) oder was auch immer-es bedarf Ihrere Zustimmung.
Mit einer Vollmacht wäre ich generell skeptisch, seidenn es ist ein Anwalt/Gerichtsvollziher oder Notar) Sichern Sie sich bitte mit einem unverwandten/aber verstrauensvollen Bekannten ab, der ggf.als Zeuge aussagen kann.
Ein sngenehmes WE ünscht Ihnen
Maximilian123

Hallo,

Er ist dazu berechtigt, oft wird dies von Maklern, Hausverwaltern oder anderen Personen uebernommen.

Lieben Gruss

mitredenwill

Der Vermieter kann mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben eine beliebige Person beauftragen, beispielsweise den Verwalter. Der Vermieter muss Ihnen lediglich rechtzeitig die Besichtigung ankündigen (zu geschäftsüblichen Zeiten), mitteilen, wer kommt und welchen Zweck die Besichtigung dient.

Allerdings darf der Vermieter bzw. dessen Beauftragter lediglich die Wohnung besichtigen konkret den baulichen Zustand. Er darf nicht den Inhalt der Wohnung, also beispielsweise Ihre Möbel und persönlichen Dinge besichtigen. Auch darf er ohne ihren Zustand keinen Foto oder Video machen. Außerdem müssen sie im keinerlei Fragen beantworten.

das darf er.

Hallo,
ich glaube, dass das wohl geht. Auch das Mietrechtslexikon sagt das. Was spricht denn dagegen?

Lesen Sie selbst nach unter http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besich… über Ihre Rechte bei einer Wohnungsbesichtigung.

Gruß Elfriede

Hallo,
sofern der Vermieter keinen Grund angibt, sehen wir keinen Anlass, diesen überhaupt in ihre Wohnung zu lassen. Wozu das ganze überhaupt ?? Gibt es konkrete Anhaltspunkte / Sachverhalte ?? Nur aus besonderem Anlass darf der Vermieter in Ihre Wohnung treten (zum Beipsiel geplante Sanierung / geplanter Verkauf).

Viele Grüße
JB

Hallo,
warum will der Vermieter die Wohnung besichtigen,
wohnt er zu weit weg um dies selbst zu tun.

Es sollte ein Grund vorliegen für einen Besuch, über die rechtliche Seite bin ich allerdings auch nicht
sicher. Wenns einen Grund gibt, kann er aber sicherlich
eine Person bevollmächtigen.

Grüße

Im Prinzip ja. Allerdings sollte er für die Besichtigung und die Vollmacht einen triftigen Grund nennen.
MfG

http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/wohnung…

Wann ein Vermieter ein Besichtigungsrecht hat

Grundsätzlich ist das Besichtigungsrecht ein gesetzlicher Anspruch des Vermieters. Er ist jedoch zu einer Terminvereinbarung mindestens 24 Stunden im Voraus verpflichtet, an Samstagen oder Sonntagen müssen Sie einem Termin nicht zustimmen. Darüber hinaus sollte der Vermieter einen nachvollziehbaren Anlass nennen, warum er die Wohnung begehen möchte. Gründe hierfür können z. B. nötige Instandhaltungsarbeiten oder die Überprüfung eines von Ihnen angezeigten Mangels sein.

Eine Vollmacht des Vermieters reicht aus um die Wohnung zu besichtigen zu können.
Gruß
Mike-Lohfelden

Ja, er ist dazu berechtigt

mfg
MT

Natürlich kann der VM eine dritte Person (oft: Makler) mit den Besichtigungen beauftragen.

LG
virages

Moin,
klare Antwort - ja er kann-.

Gruß connection

Hallo,

klar ist er dazu berechtigt, wenn er es ankündigt. Er kann mit der Vermietung der Wohnung einen dritten beauftragen. Hausverwaltungen z. B. arbeiten immer i. A. eines Eigentümers.

Gruß Bukatcho