Vollmacht für Erbausschlagung?

Hallo,

jemand hat eine Erbausschlagung zu erledigen, kann aber zur Zeit wegen eines Unfalls das Haus nicht verlassen. Kann er seiner Mutter (sie ist die Schwester der verstorbenen Person) eine Vollmacht ausstellen, die sie dann beim Amtsgericht vorlegen kann? Was muss da drin stehen?

Bin für jeden Tipp dankbar.

Gruß vom Sommerklang.

Hi, die wird nicht vor dem AG ausgeschlagen. Das muss über einen Notar geschehen.
Sich mit Notar in Verbindung setzen und fragen ob er einen Hausbesuch macht bzw. ob er die Vollmacht anerkennen würde.
MfG ramses90

Falsch, denn…
Hi Ramses,

das stimmt so nicht.

Hi, die wird nicht vor dem AG ausgeschlagen. Das muss über
einen Notar geschehen.

das Erbe muss immer beim Nachlassgericht ausgeschlagen werden, ein Notar ist nicht erforderlich!

Das kann geschehen durch persönliches Erscheinen beim Nachlassgericht
bei dem der Erbe die Erbausschlagung zur Niederschrift des zuständigen Nachlassgerichts erklärt

oder

indem er dem zuständigen Nachlassgericht eine Ausschlagungserklärung einreicht, bei der seine Unterschrift durch einen Notar beglaubigt ist. Eine einfache schriftliche Erklärung des Erben reicht für eine wirksame Erbausschlagung nicht aus.

Ein Notar ist also nicht zwingend erforderlich. Bei dem Fall wo der Erbe nicht aus dem Haus kann, kann er nur einen Notar bitten einen Hausbesuch abzustatten, um die Unterschrift zu beglaubigen. Mehr macht der Notar nämlich nicht!

Kostenpunkt für die Erbausschlagung beträgt in Nds um die € 20,-- egal ob beim Nachlassgericht oder Notar.

Gruß,

M.

die Richtigstellung.
MfG ramses90

Hallo,
Bevollmächtigung bei der Erbausschlagung ng ist zulässig, jedoch bedarf die Vollmacht einer öffentlichen Beglaubigung durch den Notar oder sonstigfen gleichstehenden Stelle die öffentlich beglaubigen darf - in Hessen z.B. die Ortsgerichte. Ansonsten muss die Vollmacht den üblichen Inhalt haben: Wer darf wen vertreten in welcher Angelegenheit.

ml.