Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine etwas außergewöhnliche Frage zur Abgabevollmacht von Steuererklärungen. Ein Finanzbeamter hat mich darauf hingewiesen, dass JEDER (nicht nur Steuerberater) mit einer entsprechenden Vollmacht vom Steuerpflichtigen Erklärungen ausfüllen darf. Die Unterschrift müsse nach wie der Steuerpflichtige selbst leisten und auch die Haftung für evtl. Falschangeben selbst übernehmen. Die Vollmacht muss sehr detailgenau aufgestellt sein und dürfe keine Abweichungen erlauben.
Kennt jemand diese Sachlage?
Kennt jemand einen Rechtsanwalt für Steuerangelegenheiten der eine Vollmacht rechtssicher erstellen kann?
Herzlichen Dank für alle Infos.