Vollmacht für Steuererklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine etwas außergewöhnliche Frage zur Abgabevollmacht von Steuererklärungen. Ein Finanzbeamter hat mich darauf hingewiesen, dass JEDER (nicht nur Steuerberater) mit einer entsprechenden Vollmacht vom Steuerpflichtigen Erklärungen ausfüllen darf. Die Unterschrift müsse nach wie der Steuerpflichtige selbst leisten und auch die Haftung für evtl. Falschangeben selbst übernehmen. Die Vollmacht muss sehr detailgenau aufgestellt sein und dürfe keine Abweichungen erlauben.

Kennt jemand diese Sachlage?
Kennt jemand einen Rechtsanwalt für Steuerangelegenheiten der eine Vollmacht rechtssicher erstellen kann?

Herzlichen Dank für alle Infos.

hallo,

einfach zu einem steuerberater oder fachanwalt f. steuerrecht gehen und sich ein solches vollmachtsformular aushändigen lassen. das ist unter garantie rechtssicher.
dann auf eigene belange übertragen - fertig.
dass der steuerpflichtige per unterschrit selbst haftet, ist ja bereits bekannt.
ich persönlich würde mich aber keinesfalls bevollmächtigen lassen, da die möglichen regressfragen nicht geklärt sind.

saludos, borito

Hallo suchard,

für deine Steuererklärung bist du selbst haftbar, egal wer mithilft. Einen Rechtsanwalt für steuerangelegenheiten findest du im internet durch googlen.

Hallo, bin im Urlaub und kann nichts genaues dazu sagen. Aber wenn Du von jemandem eine sichere Antwort hast, leite mir doch bitte mal die Antwort weiter, weil mich die genaue Rechtslage auch interessiert .

Hallo,
ich hatte heute Kontakt mit einem Rechtsanwalt für Steuerangelegenheiten … folgendes Ergebnis zu meiner Frage:" grundsätzlich dürfen Steuererklärungen NUR von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern etc. erstellt werden. Die Vollmacht ist in § 80 AO definiert und gilt auch nur für diese Berufsgruppen. Jeder andere, der nicht zur Hilfeleistungen von Steuererklärungen berechtigt ist macht sich strafbar - davor schützt auch die Vollmacht nicht." Die Aussage war meiner Meinung nach sehr deutlich und lässt keinen weiteren Spielraum zu.

Viele Grüße

Hallo, bin im Urlaub und kann nichts genaues dazu sagen. Aber
wenn Du von jemandem eine sichere Antwort hast, leite mir doch
bitte mal die Antwort weiter, weil mich die genaue Rechtslage
auch interessiert .

Danke erstmal für die Info.
Die Frage ist aber ja auch, wo fängt die Erstellung einer Steuererklarung an. Wenn ich einem Freund oder meiner 79 jährigen Mutter helfe, die Formulare auszufüllen, weil sie keine Ahnung von Steuern hat und die Formulare nicht mehr ausfüllen kann, ist das dann schon verboten ? Oder wenn ich für jemanden, der keinen PC hat, eine Meldung absende, gif sogar in dessen Beisein?
Ich danke, das ist alles nicht so genau definiert.
Gruß
U.

so ist es. Wo fängt die Erstellung - oder die Hilfe dazu an? Grundsätzlich ist der gute Freund für die Steuerberaterkammer nicht mehr akzeptabel - die Mutter ist jedoch noch im eng gesetzten Rahmen. Auch lediglich das Abschicken befindet sich m.E. in der Grauzone und ist kritisch anzusehen. Gerne würde ich etwas positiveres schreiben - tut mir leid.
Viele Grüße