Hallo liebe Experten,
ich habe folgende Frage.
Meine Frau und ich besitzen ein kleines Grundstück in Polen. Nun möchten wir es verkaufen. Es hat sich auch schon ein Käufer gefunden. Nun bin ich schwer erkrankt und kann die beschwerliche Reise nach Polen nicht auf mich nehmen.
Welches Schriftstück bzw. Vollmacht muss ich meiner Frau mitgeben das sie das Grundstück in unser beider Namen verkaufen kann.
Wer kann helfen bzw. weiss Rat.
Vielen Dank im voraus.
hallo!
meines Erachtens nach wirst Du zu einem Notar in Deutschland gehen müssen, der die Vollmacht aufsetzt und beglaubigt (Ausweis mitnehmen !).
Denn ein eigenes Schriftstück in dem Du deine Frau bevollmächtigst in deinem Namen zu handeln wird nicht ausreichen. Der Käufer und der polnische Notar kann ja nicht sicher sein, die Vollmacht stammt von Dir . Wie soll er das prüfen ?
Hoffentlich kann der die Urkunde in deutscher Sprache lesen. Sonst müsste man die noch amtlich übersetzen lassen.
MfG
duck313
Servus,
auch wenn es einzelne Notare in Polen gibt, die Deutsch lesen können, wird das nichts helfen: Amtssprache ist Polnisch.
Du benötigst also eine zweisprachig aufgesetzte notarielle Vollmacht von einem deutschen Notar mit einer Apostille des Bundesverwaltungsamts in Köln. Die Apostille (aka „Überbeglaubigung“) bekommst Du nur, wenn die Vollmacht bzw. Siegel und Unterschrift des deutschen Notars vorbeglaubigt ist. Die Vorbeglaubigung besorgen in D (glaube ich) die Amtsgerichte, eventuell auch die Landgerichte, da bin ich nicht sicher. Vorher beim Bundesverwaltungsamt klären.
Vorsicht im Umgang mit Notaren in Polen: In D ist man da „Augenhöhe“ gewohnt, das ist in Polen anders. Lieber eine Verbeugung mehr vor dem Herrn Notariusz machen, er braucht und erwartet das.
Und auch noch wichtig: Bei Notaren in Polen gibt es keinerlei Rechtsberatung; der Notariusz beurkundet, oder er lehnt es ab, aber er wird nicht sagen „da fehlt noch dieses oder jenes, das Sie sich da oder da besorgen können“. Also vorher mit einem geeigneten polnischen Rechtsanwalt klären, ob das Vorhaben so wie es ist mit den vorhandenen Dokumenten durchgeführt werden kann und ggf. von diesem Hinweise zum Nachbessern einholen.
Schöne Grüße
MM
Die einzig sinnvolle Variante in so einem Fall ist die Beauftragung eines polnischen Anwalts, der sich auf Immobiliengeschäfte mit Deutschen versteht. Der kennt die konkreten Anforderungen und weiß was man wie wo besorgen muss, damit die Sache dann beim polnischen Notar durchgeht.
BTW: Das polnische Immobilienrecht unterscheidet sich ganz grundsätzlich vom deutschen Immobilienrecht, weil das polnische Recht kein Abstraktionsprinzip kennt, und damit einzig und alleine der notarielle Kaufvertrag für den Eigentumsübergang sorgt. Es gibt zwar zusätzlich dann auch in Polen noch eine Eintragung ins Grundbuch. Die ist aber nur als rein textlicher Eintrag zu verstehen.