Hallo,
müssen bei einem Wohnungsverkauf beide Eigentümer nebst Käufer beim Notar anwesend sein, oder reicht evtl. eine Vollmacht um den Verkauf abzuwickeln. Wenn ja, reicht eine „einfache“ Vollmacht oder muss diese notariell bestätigt sein.
Das gleiche gilt für einen evtl. Vorvertrag. Reicht hier die Unteschrift und Anwesenheit eines Eigentümers aus?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten
Chrisma