Vollmacht oder bestellter Vertreter

Hallo,

wir hatten heute im Büro ein Gespräch darüber, dass auch Ehegatten untereinander eine Generalvollmacht benötigen (für Bankgeschäfte, Mietsachen usw.) Ebenso aber auch eine Gesundheits- und Behandlungsvorsorge.

Wir haben nun mal verschiedene Beispiele angeschaut, und es fiel bei einigen Beispielen der Satz, … mein Ehemann (Name und Anschrift wurde in den Schreiben oben genannt) soll in allen persönlichen Angelegenheiten meine Rechte wahren, weil ich ihm vollumfänglich vertraue…

Gleichzeitig hat meine Kollegin erzählt, dass ihr Vater vor Jahren vom Gericht einen Anruf bekommen hat, dass er eine ältere Frau, die selbst nicht mehr ihre Rechte wahren kann, zu vertreten hat. Er hat diese Frau in seinem Leben vorher kein einziges Mal gesehen.

Da frag ich mich nun, wie kann der Staat einerseits hingehen und bei Eheleuten dieses vollümfängliche Vertrauen schriftlich voraussetzen und gleichzeitig wildfremde Personen einsetzen?

Habt ihr eine sinnvolle Erklärung dafür?

Danke Ute

szmmctag

Hallo,

ich sehe da keinen Widerspruch. Es gibt nun mal keinen „automatischen“ Vertreter, wie dies oft für Ehegatten und Kinder als Legende durch die Weltgeschichte geistert. Entweder ich erteile jemandem (egal ob Angehöriger oder Dritter) entsprechende Vollmacht, oder das Gericht bestellt einen Betreuer wenn dies notwendig ist.

Dabei sucht sich das Gericht jemand der objektiv hierzu geeignet ist, und dabei geht es nicht unbedingt um persönliche Nähe, sondern um Qualifikation, Lebenserfahrung, … wobei Qualifikation in die Richtung geht, dass jemand im Geschäftsleben und rechtlichen Dingen gewisse Erfahrungen haben sollte, also z.B. eine kaufmännische Ausbildung o.ä. von Vorteil ist. Nicht Gegenstand der rechtlichen Betreuung ist übrigens die Unterstützung in rein praktischen Aufgaben des täglichen Lebens wie Einkauf, Sauberhalten der Wohnung, oder die Unterhaltung oder medizinische Pflege, was oft missverstanden wird, und zu einer falschen Erwartungshaltung gegenüber Betreuern führt.

BTW: Ich kann mir nicht ganz vorstellen, dass in dem von Dir genannten Beispiel überhaupt kein persönlicher Bezug vorlag. Dies wäre bei Otto-Normalverbraucher ungewöhnlich. Höchstens Beamten gerne mal nahegelegt eine ehrenamtliche Betreuung zu übernehmen, aber die kennen das Spiel eigentlich auch.

Gruß vom Wiz

Halo Wiz,

ich sehe da keinen Widerspruch. Es gibt nun mal keinen
„automatischen“ Vertreter, wie dies oft für Ehegatten und
Kinder als Legende durch die Weltgeschichte geistert. Entweder
ich erteile jemandem (egal ob Angehöriger oder Dritter)
entsprechende Vollmacht, oder das Gericht bestellt einen
Betreuer wenn dies notwendig ist.

Soweit habe ich das verstanden, bin aber bisher davon ausgegangen, dass Eheleute untereinander automatisch Vertreter sind, bin aber mittlerweile eines besseren belehrt.

Dabei sucht sich das Gericht jemand der objektiv hierzu
geeignet ist, und dabei geht es nicht unbedingt um persönliche
Nähe, sondern um Qualifikation, Lebenserfahrung, … wobei
Qualifikation in die Richtung geht, dass jemand im
Geschäftsleben und rechtlichen Dingen gewisse Erfahrungen
haben sollte, also z.B. eine kaufmännische Ausbildung o.ä. von
Vorteil ist.

Stimmt der Vater meiner Kollegin hat ein eigenes Unternehmen, somit voll im Geschäftsleben.

Nicht Gegenstand der rechtlichen Betreuung ist

übrigens die Unterstützung in rein praktischen Aufgaben des
täglichen Lebens wie Einkauf, Sauberhalten der Wohnung, oder
die Unterhaltung oder medizinische Pflege, was oft
missverstanden wird, und zu einer falschen Erwartungshaltung
gegenüber Betreuern führt.

Das war mich auch klar.

BTW: Ich kann mir nicht ganz vorstellen, dass in dem von Dir
genannten Beispiel überhaupt kein persönlicher Bezug vorlag.
Dies wäre bei Otto-Normalverbraucher ungewöhnlich. Höchstens
Beamten gerne mal nahegelegt eine ehrenamtliche Betreuung zu
übernehmen, aber die kennen das Spiel eigentlich auch.

Aber genau so ist es. Kollegins Vater war Jahre zuvor mal Schöffe, daher war sein Name und seine Adresse dem Gericht bekannt. Dies hat dazu geführt, dass der Anruf kam und er bestimmt wurde. Er kannte die Dame wirklich nicht. Sie starb ca. 2 Monate nachdem er bestimmt wurde und somit müsste er kaum eine Entscheidung treffen.

Ich sehe bei alleinstehenden Personen auch keinen Widerspruch, jedoch dann, wenn Eheleute nicht wissen, dass sie eine Vorsorge treffen müssen. Wenn denn nun jemand dahinstirbt, nur noch durch Maschinen am Leben gehalten wird, vorher gegenüber dem Mann geäußert hat so nie enden zu wollen, aber es gibt keine Regelung. Dann kommt ein gesetzlicher Vertreter und bestimmt, die Maschinen müssen bis zum Sankt-Nimmerleinstag weiterlaufen.

Das ist das was ich als Bedenken habe.

Gruße Ute