Halo Wiz,
ich sehe da keinen Widerspruch. Es gibt nun mal keinen
„automatischen“ Vertreter, wie dies oft für Ehegatten und
Kinder als Legende durch die Weltgeschichte geistert. Entweder
ich erteile jemandem (egal ob Angehöriger oder Dritter)
entsprechende Vollmacht, oder das Gericht bestellt einen
Betreuer wenn dies notwendig ist.
Soweit habe ich das verstanden, bin aber bisher davon ausgegangen, dass Eheleute untereinander automatisch Vertreter sind, bin aber mittlerweile eines besseren belehrt.
Dabei sucht sich das Gericht jemand der objektiv hierzu
geeignet ist, und dabei geht es nicht unbedingt um persönliche
Nähe, sondern um Qualifikation, Lebenserfahrung, … wobei
Qualifikation in die Richtung geht, dass jemand im
Geschäftsleben und rechtlichen Dingen gewisse Erfahrungen
haben sollte, also z.B. eine kaufmännische Ausbildung o.ä. von
Vorteil ist.
Stimmt der Vater meiner Kollegin hat ein eigenes Unternehmen, somit voll im Geschäftsleben.
Nicht Gegenstand der rechtlichen Betreuung ist
übrigens die Unterstützung in rein praktischen Aufgaben des
täglichen Lebens wie Einkauf, Sauberhalten der Wohnung, oder
die Unterhaltung oder medizinische Pflege, was oft
missverstanden wird, und zu einer falschen Erwartungshaltung
gegenüber Betreuern führt.
Das war mich auch klar.
BTW: Ich kann mir nicht ganz vorstellen, dass in dem von Dir
genannten Beispiel überhaupt kein persönlicher Bezug vorlag.
Dies wäre bei Otto-Normalverbraucher ungewöhnlich. Höchstens
Beamten gerne mal nahegelegt eine ehrenamtliche Betreuung zu
übernehmen, aber die kennen das Spiel eigentlich auch.
Aber genau so ist es. Kollegins Vater war Jahre zuvor mal Schöffe, daher war sein Name und seine Adresse dem Gericht bekannt. Dies hat dazu geführt, dass der Anruf kam und er bestimmt wurde. Er kannte die Dame wirklich nicht. Sie starb ca. 2 Monate nachdem er bestimmt wurde und somit müsste er kaum eine Entscheidung treffen.
Ich sehe bei alleinstehenden Personen auch keinen Widerspruch, jedoch dann, wenn Eheleute nicht wissen, dass sie eine Vorsorge treffen müssen. Wenn denn nun jemand dahinstirbt, nur noch durch Maschinen am Leben gehalten wird, vorher gegenüber dem Mann geäußert hat so nie enden zu wollen, aber es gibt keine Regelung. Dann kommt ein gesetzlicher Vertreter und bestimmt, die Maschinen müssen bis zum Sankt-Nimmerleinstag weiterlaufen.
Das ist das was ich als Bedenken habe.
Gruße Ute