Vollmacht oder nicht

Hallo,

wenn ein Ehemann ein Schreiben beantwortet, was seine Ehefrau von einem Anwalt erhalten hat, muss er dann eine Vollmacht vorweisen das er seine Frau vertreten darf oder nicht?

Vielen Dank für Eure Antworten

René

Hallo René,

zunächst einmal nicht. Eine Vollmacht ist immer dann nötig, wenn jemand für einen anderen eine Erklärung abgibt und der Empfänger die Gewissheit haben will, dass er sich darauf verlassen kann. Normalerweise sollte hier eine Einleitung genügen wie: Meine Frau hat mich gebeten, Ihr Schreiben zu beantworten …

Anders sieht es natürlich aus, wenn es der Anwalt ist, der die Ehefrau berät, z.B. im Scheidungsverfahren :-o

In jedem Fall kann es nicht schaden, auf eine Vollmacht erst einmal zu verzichten. Ist sie erforderlich, wird der Anwalt sie schon nachfordern.

Ich hoffe, das hilft erst einmal weiter.

Gruß, Martin