Vollmacht post-mortem oder erbrecht

mein exmann ist verstorben und der stiefsohn hat eine notariele general und vorsorgungvollmacht sich beschafft,jetzt ist die frage: wer haftet für die gebliebene schulden die erben oder die bevollmächtigten?
Der verstorbene hat auch ein kredit wofür ich mit meine haus hafte ,hinterlassen ,das haus ist aber nur mein eigentum.Bin jetzt voll am ende oder gibts da chanse für mich zu überleben?Habe kein geld für anwalt um bitte hier um HILFE.
Danke für die Aufmerksamkeit.

Hallo !

Da kann ich Dich beruhigen,„überleben“ wirdst Du es fast sicher,es geht doch nur um Geld,oder ?

Und was der böse ? Stiefsohn damit zu tun hat ? Und dessen Vollmacht?

Man hat für einen Kredit gebürgt mit seinem Haus.
Kann der Kredit aus dem Erbe nicht bedient werden,dann wird sich die Bank wohl an den Kreditbürgen wenden und die ausstehende Summe dort einfordern.
Das ist doch eigentlich klar und hat mit dem Erbfall eigentlich nichts zu tun.

MfG
duck313