Vollmacht | Rechtsgeschäft

Hallo zusammen,

wir diskutieren hier gerade ein interessantes „Problem“.
Einzelfirma A empfängt einen Vertreter (Firma B). Der Inhaber von A kann aber selbst das Gespräch nicht führen und beauftragt Privatperson C, die weder angestellt noch anderweitig involviert ist mit dem Gepräch. C geht irrtümlich davon aus, er hätte Vollmacht zur Abschließung eines Vertrages und schließt ihn auch ab.

Was wäre nun, wenn A meint, niemals Vollmacht erteilt zu haben? Ein Vertrag wurde ja dennoch geschlossen oder? Wer haftet, falls? Oder kann A dann nur noch C in Regress nehmen? Oder kann B von A oder C nun Regress fordern?

Die Meinungen gehen hier ziemlich auseinander. Kompliziert wäre auch, wenn A erst nach Wochen bemerkt, was da läuft und dann erst erklärt, niemals Vollmacht erteilt zu haben.

Sorry, ich find im Netz lediglich allgemeingültige Angaben über Rücktritt vom Vertrag oder Widerrufsrecht. Das greift aber hier nicht wirklich, da ein Gewerbe (kein Kaufmann) involviert ist und darüber hinaus theoretisch zwei Wochen längst vergangen wären.

Bislang sind zwei Mann der Ansicht, der Vertrag ist ungültig, B hat Pech.
Ein Mann glaubt, C muß haften
Ein Mann glaubt, A muß haften.

??

Besten Dank vorab.
Greetz
Matz

Hallo,

kann man so noch nicht beantworten, da eine Vollmacht eine Empfangsbedürftige Willenserklärung ist, die vom Empfängerhorizont auszulegen ist. Es kann daher die Aufforderung zur Gesprächsführung je nach Inhalt als Vollmacht auszulegen sein, ohne dass der Betriebsinhaber das eigentlich gewollt hatte. Dazu fehlen aber Angaben über die genauen Wortlaute.

Des weiteren ist unklar, ob der Vertreter denn den vom Inhaber veranlassten Eindruck einer Abschlussvollmacht haben konnte (http://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinsvollmacht, http://de.wikipedia.org/wiki/Duldungsvollmacht).

Wenn sich herausstellt, dass keine Vollmacht vorlag, weder durch Auslegung noch als Duldungs- oder Anscheinsvollmacht, dann haftet der Gesprächsführer, nicht aber der Inhaber.

http://dejure.org/gesetze/BGB/179.html

VG
EK