Vollmacht vom betreuer

hallo

ich hoffe ihr könnt mir helfen schon mal vielen dank im voraus.

folgendes problem:

Person A hat die Betreuung für Person B mit Gesundheitsfürsorge, Bestimmung des Aufenthaltes, Vermögenssorge, Vertretung bei Behörden, Entscheidung über die Unterbringung und Entgegennehmen und Öffnen der Post.
Nun ist der Fall, das die Person A als Notfall ins Krankenhaus musste und für längere Zeit drin bleiben muss. Jetzt besteht die Möglichkeit das Person A einer Person C eine Vollmacht zur Übertragung der Betreuung von Person B für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes geben kann. Nun die Fragen:

  1. Wie muss man so eine Vollmacht schreiben?
  2. Was muss alles beinhaltet sein?

danke Pitti

Hallo,

ich hielte es für sinnvoll, bei dem für die Betreuungen zuständigen Rechtspfleger nachzufragen, was in solchem Falle empfohlen wird. Gerade um sich auch rechtlich nicht angreifbar zu machen. Sicher kann
dort kompetente Hilfe gegeben werden.

Gruß, Eva

ich hielte es für sinnvoll, bei dem für die Betreuungen
zuständigen Rechtspfleger nachzufragen, was in solchem Falle
empfohlen wird. Gerade um sich auch rechtlich nicht angreifbar
zu machen. Sicher kann dort kompetente Hilfe gegeben werden.

Dem ist beizupflichten. Diese/r wird zunächst antworten, dass der Betreuer für bestimmte Angelegenheiten durchaus eine Vollmacht erteilen kann, jedoch nicht den Kern seiner Aufgabenbereiche aus der Hand geben darf. Also…schriftlich zur Akte Sachverhalt mitteilen oder persönlich vorbeischauen und zu Protokoll der Geschäftsstelle die Verhinderung schildern. Die Bestellung eines Verhinderungsbetreuers für den Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes scheint am praktikabelsten.

wie lange dauert das mit dem verhinderungsbetreuer?

Das geht im Regelfall recht zügig. Am besten wäre es wenn die Person der Vollmacht erteilt werden sollte als ehrenamtlicher Betreuer vorübergehend zur Verfügung stünde und d. Betreute (soweit er/sie dazu in der Lage ist) dem ganzen zustimmt. Dann wird nach einer kurzen Stellungnahme der Betreuungsbehörde der Richter die Anhörung d. Betreueten kurz vornehmen und noch am gleichen Tag erfolgt die Bestellung.