Vollmacht zur Erledigung von Rechtsstreitigkeiten (vorauss. Klage nötig)

Hallo Experten,

kann man einem Familienmitglied eine Vollmacht erteilen, damit dieses eine Rechtsstreitigkeit regelt?

Angemommen, der Vater im Rentenalter hat Streit mit der Versicherung eines Kfz-Unfallgegners, da diese nicht die volle Schadenhöhe bezahlen möchte. Nun hilft nur noch eine Klage, allerdings möchte der Vater (durch einen kürzlich erlittenen Herzinfarkt bedingt) nicht diese Strapazen auf sich zu nehmen.

Könnte der Sohn nun mit einer Vollmacht des Vaters alle wichtigen Schritte einleiten (Kontakt zur Rechtschutzversicherung aufnehmen, einen Gutachter mit einer Stellungnahme beauftragen, Rechtsanwalt einschalten)?

Danke schon einmal im Voraus für die Beantwortung der Frage!

Gruß,
Robert

Mit einer Handlungsvollmacht im Original wäre diese außergerichtliche Vertretung möglich. Einer Zeugenladung des Gerichts hätte der Vollmachtgeber allerdings gleichwohl nachzukommen.

G imager

All dies ist mittels Vollmacht möglich, allerdings darauf achten, die Vollmacht im Original vorlegen zu können, also keine Fotokopie. Evtl. mehrere Originale vom Vater unterschreiben lassen.