Vollmacht zur Mietkündigung

Nehmen wir an, dass eine ETW erworben wurde. Alles ist bezahlt und es fehlt nur noch das Schreiben des Grundbuchamts, dass das Eigentum nun übertragen wurde. Dieses Schreiben lässt aber auf sich warten weil der Notar erkrankt ist.

Da das Monatsende naht, hat der Käufer nun Angst, dass die Kündigung wegen Eigenbedarf nicht am 3. des Monats beim Mieter ankommt. Weil eben das Schreiben des Amts fehlt.

Kann nun der ehem. Eigentümer dem neuen schon via Vollmacht das Recht übertragen um zu kündigen oder einen Mietaufhebungsvertrag mit dem Mieter zu schließen?

Wenn ja, muss man diese Vollmacht beim Mietaufhebungsvertrag dem Mieter im Original übergeben oder kann man die ihm auch nur im Original zeigen?

Danke

hallo erstmal,

Nehmen wir an, dass eine ETW erworben wurde. Alles ist bezahlt
und es fehlt nur noch das Schreiben des Grundbuchamts, dass
das Eigentum nun übertragen wurde. Dieses Schreiben lässt aber
auf sich warten weil der Notar erkrankt ist.

man kann jederzeit selbst beim grundbuchamt einen auszug bekommen, aus dem die erfolgte eigentumsumschreibung - so erfolgt - ersichtlich ist.

Da das Monatsende naht, hat der Käufer nun Angst, dass die
Kündigung wegen Eigenbedarf nicht am 3. des Monats beim Mieter
ankommt. Weil eben das Schreiben des Amts fehlt.

Kann nun der ehem. Eigentümer dem neuen schon via Vollmacht
das Recht übertragen um zu kündigen

wenn beim verkäufer die voraussetungen für eine kündigung wegen eigenbedarfs nicht bestehen, dürfte er ein solches auch nicht durch vollmacht an andere verleihen können.

… oder einen
Mietaufhebungsvertrag mit dem Mieter zu schließen?

da der verkäufer auch selbst einen solchen schließen könnte, kann er den käufer dazu auch bevollmächtigen.

Wenn ja, muss man diese Vollmacht beim Mietaufhebungsvertrag
dem Mieter im Original übergeben oder kann man die ihm auch
nur im Original zeigen?

zeigen des originals reicht.

lg dev

Danke,

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