Vollmacht zur übertragung der elterlichen Sorge

Hallo ich habe eine Frage?

Mein Ex-Mann und ich sind seit 10 Jahren geschieden,
bei der Scheidung wurde festgehslten, dass wir gemeinsam.
Sorgerecht haben.
Nun meint meine Tochter sie muß zu ihrem Vater ziehen.
Dieser ließ mir ein Schreiben zukommen mit folgender Überschrift „Vollmacht zur übertragung der elterlichen Sorge“, nun meine Frage, er hat doch das Sorgerecht es müßte doch nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht geändert werden, also wozu dieses Schreiben?

Viele Grüße Hellena

Hallo Hellena,

Du hast Recht, es muss eigentlich wenn überhaupt nur das Aufenthaltbestimmungsrecht geändert werden. Bevor du so ein Schreiben (Vollmacht zur Übertragung der elterlichen Sorge anfertigst, setze dich bitte mit einen Fachanwalt für Familienrecht in Verbindung.
Ich hoffe dir etwas geholfen zu haben.

Gruß Heike

Hallo!
Gar nichts muß geändert werden. Es ändert sich lediglich der Lebensmittelpunkt des Kindes.
Nette Grüsse
Simone

Hallo Hellena,
sprich mit Deiner Tochter warum sie zu Ihren Vater
ziehen will. Du kannst weiter das Sorgerecht usw.
für Deine Tochter haben. Mit dem KV mußt auch über das
Thema sprechen.Suche bitte einen Rechtsanwalt auf für
Familienrecht.
Gruß Karin

Hallo,
grundsätzlich muss garnichts geändert werde. Wenn alle Parteien zustimmen, kann deine Tochter ohne irgendwelche Formalitäten auch bei ihrem Vater leben. Das Formular, welches du bekommen hast, ist eigentlich eines, damit du zustimmst, das er das alleinige Sorgerecht bekommt. Wenn du dieses unterschreibst, dann bekommt dein EX Mann das alleinige Sorgerecht. Vielleicht kannst du mir das Schreiben mal zusenden, dann kann ich dir genaues sagen.
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.
Gruss Burgfeejen

Hallo Liebe Hellena
warum er das schreibt,keine ahrnung!
wenn er das gemeinsamme Sorgerecht hat brauch er keine vollmacht.
dan muss nur das aufenthaltsbestimmungsrecht auf ihn übertragen werden!
lg maya