Vollmachten

Hallo Leute,

angenommen eine Person A ist bei der Bundeswehr und muss in einen 6Monatigen Auslandseinsatz.

Person A möchte eine Person B in die Lage versetzen alle seine finanziellen und geschäftlichen Dinge zu Regeln und möchte dafür B bevollmächtigen in seinem Namen Rechnungen zu bezahlen, auf die Konten zu zu greifen, Verträge zu kündigen, Verträge ab zu schließen, halt alles.

Person B sei eine Person, die absolutes Vertrauen von A genießt.
Ein Elternteil oder Geschwister etc.

Wie heißt so etwas und gibt es da einen Vordruck für?

MFG

Hallo,

Person A möchte eine Person B in die Lage versetzen alle seine
finanziellen und geschäftlichen Dinge zu Regeln und möchte
dafür B bevollmächtigen in seinem Namen Rechnungen zu
bezahlen, auf die Konten zu zu greifen, Verträge zu kündigen,
Verträge ab zu schließen, halt alles.

Wie heißt so etwas und gibt es da einen Vordruck für?

So etwas heißt m. E. Vorsorgevollmacht und bezieht sich in diesem Fall auf die Vermögenssorge (ggf. zusätzlich Bankvollmacht) und weitere sonstige Angelegenheiten. Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung natürlich ausgeschlossen, und zeitlich befristet.

Formular unter
http://www.bmj.bund.de/media/archive/953.pdf

Ggf. Rat eines Anwaltes oder Notars einholen.
Vollmacht kann im zentralen Vorsorgeregister registriert werden.
http://www.vorsorgeregister.de.

Notarielle Beurkundung der Vollmacht ist nicht vorgeschrieben, ist aber notwendig, wenn sie auch Grundstücksgeschäfte umfasst.

Gruß
Zemionow

Hallo,

Vorsorgevollmachten bräuchte der nur, wenn er wegen mangelhafter geistiger Gesundheit nicht mehr entscheiden kann. Daher auch die Teile mit den Verfügungen über Behandlungen etc.

Hier ist wohl eher von einer „Generalvollmacht“ die Rede, die etwas weniger Umfang hätte.

VG
EK

Generalvollmacht ohne notarielle Beglaubigung ist das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurde.

vnA

Hallo,

kein Einwand, bei Kreditinstituten wird selbst die im Zweifel nicht ausreichen, weil die Kreditinstitute bankeigene Formulare verlangen.

Mein Einwand bezog sich lediglich auf folgende Inhalte der genannten Vorsorgevollmacht, die vorliegend wohl keine Rolle spielen sollen und daher wohl auch weggelassen werden können:

_Die Vollmacht bleibt daher in Kraft, wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig geworden sein sollte.

Sie darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden, ebenso über alle Einzelheiten einer ambulanten oder (teil–)stationären Pflege. Sie ist befugt, meinen in einer Patientenverfügung festgelegten Willen durchzusetzen.

Sie darf insbesondere in sämtliche Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes und in Heilbehandlungen einwilligen, auch wenn diese mit Lebensgefahr verbunden sein könnten oder ich einen schweren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleiden könnte (§ 1904 Abs. 1 BGB). Sie darf die Einwilligung zum Unterlassen oder Beenden lebensverlängernder Maßnahmen erteilen.

Sie darf Krankenunterlagen einsehen und deren Herausgabe an Dritte bewilligen. Ich entbinde alle mich behandelnden Ärzte und nichtärztliches Personal gegenüber meiner bevollmächtigten Vertrauensperson von der Schweigepflicht.

Sie darf über meine Unterbringung mit freiheitsentziehender Wirkung (§ 1906 Abs. 1 BGB) und über freiheitsentziehende Maßnahmen (z. B. Bettgitter, Medikamente u. ä.) in einem Heim oder in einer sonstigen Einrichtung (§ 1906 Abs. 4 BGB) entscheiden, solange dergleichen zu meinem Wohle erforderlich ist.

Sie darf meinen Aufenthalt bestimmen, Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag über meine Wohnung einschließlich einer Kündigung wahrnehmen sowie meinen Haushalt auflösen.

Sie darf einen Heimvertrag abschließen.

Falls trotz dieser Vollmacht eine gesetzliche Vertretung („rechtliche Betreuung“) erforderlich sein sollte, bitte ich, die oben bezeichnete Vertrauensperson als Betreuer zu bestellen._

VG
EK

schon klar.

vnA

Super Vordruck.

Ich nehme mal an, dass man unter weitere Regelungen einen Satz einfügt wie „Diese Vollmacht ist gültig bis einschließlich tt.mm.jjjj“

Außerdem nehm ich an, dass jede Seite einzeln unterschrieben werden muss, sonst könnte man ja die Seiten einzeln austauschen.

Ist das korrekt?