Vollmachten liegt eine vor?

Hallo,

wit nehmen zur zeit die Vollmachten durch, meine frage ist wenn jemand sich ausgibt er würde für eine andere Firma arbeiten und in dessen Auftrag etwas verkaufen. zählt das dann zur anscheinungsvollmacht? Oder welche Rechte habe ich als Käufer und als angeblicher vertretener?

vielen Dank für eure Antworten!

Hallo,
eine etwas ungenau definierte Frage.

Verkäufer für eine Firma hat i.d.R. eine Visitenkarte, Verkaufsprospekt, Bestellformular etc. vorliegen und benötigt hierzu i.d.R. nicht noch zusätzlich eine Vollmacht „seiner Firma“.
Lediglich bei Barzahlungen/ Anzahlungen an den Verkäufer muss man sich nachweisen lassen, dass dieser zum „Inkasso“ berechtigt ist.
Vielleicht die Frage etwas konkreter stellen, falls damit noch nicht beantwortet wäre, schönes Wochenende,…