Hallo,
ich hoffe, in diesem Forum richtig zu sein - bei unseren Eigentümerversammlungen (48 Parteien) hat es sich zu einem „Sport“ des Hausmeisters und der Hausverwaltung entwickelt, Eigentümer, die nicht teilnehmen können, gezielt anzusprechen und deren Vollmachten zu „sammeln“. In deren Händen liegen somit fast immer ein Großteil der Stimmen der Eigentümer (unsere Versammlungen sind leider meist schwach besucht), Abstimmungen verlaufen dementsprechend einseitig - die Verwaltung vertritt logischerweise ihre Interessen, wobei sie im Hausmeister als deren Angestellten natürlich Unterstützung findet. Für die kommende Versammlung soll nun der Punkt zur Abstimmung gebracht werden, dass maximal drei Vollmachten auf eine Person vereint werden dürfen. Angesichts der Stimmenverteilung ist aber wohl klar, wie diese Abstimmung ausgehen wird - die Mehrheit wählt ja wohl ihren eigenen Mehrheitsvorteil nicht ab
Gibt es da nicht eine GESETZLICHE Bestimmung, die sowas mit maximaler Vollmachts-Anzahl regelt und eine Abstimmung UNNÖTIG macht?
Gruß
MU