Eine Kündigung der Hausratversicherung einer alten Dame wurde als rechtsunwirksam zurückgewiesen, weil eine Vollmachtsurkunde für die Tochter, die sonst auch alle Bankvollmachten etc. hat, fehlt. Auf Seite 4 des entsprechenden Formulars ist ein “Beglaubigungsvermerk“.
Wer oder welche Behörde beglaubigt was und welche Unterlagen müssen dazu vorgelegt werden?
Hallo,
gehört zwar nicht wirklich hier her, aber dennoch:
Wenn eine Betreuungsverfügung/ Vormundschaft vorliegt, dann kann die zuständige Behöde (Einwohnermeldeamt,…) das Formular entsprechend beglaubigen. Dann wird die Versicherung auch keine Probleme mit der Auflösung haben.
Wenn keine Bevollmächtigung vorliegt, kann die Versicherung auch nicht von der Tochter gekündigt werden.
Grüße
Lars