Vollpreis, Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert und indirekter Blitzeinschlag?
Hi Leute,
bei uns zu Hause hat innerhalb 1 Woche 2x „der Blitz eingeschlagen“ und dabei insgesamt 6 Fernseher, 2 Stereoanlagen und einen Videorekorder beschädigt bzw. zerstört.
Beim studieren unserer Versicherungspolizze (Hausrat) bezgl. dessen Vorfalles kommen darin obengenannte Wörter vor. Kann mir diese jemand genau definieren?
Vielen Dank im Voraus!
Elisabeth
Welcher Paragraph steht denn das? Mir sagt der Vollpreis jetzt nicht soviel.
Neuwert,
Wie Kubi sagte: Preis der beschädigten Sache bei Kauf und aber auch der Preis, der gezahlt werden muss, um diese geschädigte Sache im NEU-Zustand wieder zu erwerben.
Zeitwert,
Auch hier hat Kubi schon geantwortet.
Wiederbeschaffungswert
Geldmenge oder Wert, der für den geschädigten Gegenstand für gleiche Art und Güte aufzuwenden ist. Das bedeutet, dass dieser Wert oft identisch mit dem Zeitwert ist. Bei manchen Dingen kann dieser WErt aber auch über den Neuwert liegen… beispielsweise Antiquitäten. Ein Buch ist nunmal, wenn es Hundert Jahre alt ist, nur ein Buch… nehmen wir die Bibel an…
Um dir eine neue Bibel zu kaufen, brauchst du nicht soviel Geld aufwenden, wie für eine 300 Jahre alte Bibel… stimmt´s?
und indirekter Blitzeinschlag?
Direkter Blitzeinschlag wäre, wenn der Blitz direkt in die versicherte Sache/Gefahr einschlägt.
Indirekt ist beispielsweise ein Blitzeinschlag in eine Freispannungsleitung, die in dein Haus führ und der Blitz dann dort einen Schaden anrichtet.