Vollsteckungsbescheid sofort bezahlt....was nun

Hallo zusammen habe da mal eine Frage die jemandem sehr auf dem
Herzen brennt.
folgender Sachverhalt…x hat vor ewigkeiten mal eine Rechnung von
einem Arzt bekommen…dachte wirklich diese bezahlt zu haben.
Jetzt war es so, dass x beruflich sehr lange (3 Monate) im Ausland
war, und erst letzte Woche Mittwoch wieder nach hause gekommen ist.
Was finde x in seinem Briefkasten…einen von einem Anwaltsbüro
beauftragten Mahnbescheid wegen der oben aufgeführten Rechnung.
Nachdem x sich dieses Dokument nun angesehen hat, hat x leider
festgestellt, das die Frist von 2 Wochen ( in denen man zahlen kann
oder Wiederspruch einlegen kann) seit einer Woche rum ist.
x hat dann sofort den Anwalt angerufen und denen gesagt, dass er den
Betrag umgehend am nächsten Tag zahlen werde. Das klang auch soweit
für die als OK.
So nun war der nächste Tag, x auf dem Weg ins Büro (von hier wollte
x direkt online überweisen)

Als x dabei war nun das Haus richtung Büro zu verlassen, schaute x in
seinen Briefkasten und was fand er…den Vollstreckungsbescheid.
Diesen hat x dann sofort komplett bezahlt, direkt am ersten Tag.

Jetzt die Frage wie geht das jetzt weiter ?

Ist durch Bezahlung das ganz erledigt ?

Wie muss x sich jetzt verhalten ?

ist das schon ein Titel gegen x ? oder wäre es erst ein Titel gegen x
geworden wenn x nicht bezahlt hätte und auch keinen Einspruch erhoben
hätte also nach 2 Wochen ?

Hat das Konsequenzen?

Bekommt x dadurch automatisch einen Schufaeintrag ?

Muss man was besonderes beachten ?

Was passiert jetzt?

Oder ist das ganze nun eiinfach erledigt, da x sofort bezahlt hat ?
x ist echt verzweifelt, da x keine Ahnung habt was nun ist und
Unwissenheit macht ihn extrem unruhig x bitte euch schnellstmöglich
einen Antwort zu senden, um x Gewissheit zu verschaffen.

Ganz lieben Gruß und ein großes Danke im Voraus :smile:

Hallo Leute ???

Huhu!

Diesen hat x dann sofort komplett bezahlt, direkt am ersten
Tag.

Komplett bedeutet also: Mit allen weiteren Kosten und Zinsen.

Jetzt die Frage wie geht das jetzt weiter ?

In der Regel gar nicht, denn:

Ist durch Bezahlung das ganz erledigt ?

Das war ja schließlich das Ziel des Mahnverfahrens.

Wie muss x sich jetzt verhalten ?

X muss nichts mehr tun, jetzt ist die Gegenseite dran.

ist das schon ein Titel gegen x ?

Ja. Damit könnte die Gegenseite die Zwangsvollstreckung betreiben.

Hat das Konsequenzen?

Wenn die gegnerische Kanzlei ordentlich arbeitet, bekommt X in den nächsten Tagen einen weiteren Vollstreckungsbescheid zugesandt, nämlich das entwertete Exemplar, das der Gegenseite gehört hat.

Dann kann gar nichts mehr passieren.

Wenn der Vollstreckungsbescheid nicht übersandt wird (aber wie gesagt: Ordentliche Anwälte machen das), kann man die Gegenseite dazu auffordern und eine Frist setzen. Kommt dann immer noch nichts, kann man Vollstreckungsgegenklage erheben.

Hallo Prince???