Wir nehmen mal an …
Herr A meldet sich bei 123 an um einen laptop zu verkaufen.
Er gibt einen falschen Vornamen an z.B statt Marco Mario.
Der Lappi ist nichts wert. Glatt Betrug.
Dieser Herr A wird vom Käufer verklagt und verliert.
Herr A muss den Lappi wieder zurücknehmen und die Verfahrenskosten
tragen und natürlich auch das Geld zurückzahlen.
Jetzt hat der Käufer eine Vollstreckbare Ausfertigung des Urteils
und will vollstrecken lassen nur auf dem Urteil steht Mario A.
Der Gerichtsvollzieher geht unverrichteter Sache wieder nach Hause.
Es gibt keinen Mario A …
Was tun in einem solchen Fall.
Es steht übrigens fest, das dieser sich Mario nennende MARCO Personengleich sind. Irrtumsfrei, nur das das Gericht sich nicht die Mühe machte, die Personalien aufzunehmen.
Auch unter dem Namen Mario A hat er PKH bekommen - unverständlicher weise.
Ramona