Vollstreckb Urteil mit falschen Vornamen im Titel

Wir nehmen mal an …

Herr A meldet sich bei 123 an um einen laptop zu verkaufen.

Er gibt einen falschen Vornamen an z.B statt Marco Mario.

Der Lappi ist nichts wert. Glatt Betrug.

Dieser Herr A wird vom Käufer verklagt und verliert.

Herr A muss den Lappi wieder zurücknehmen und die Verfahrenskosten

tragen und natürlich auch das Geld zurückzahlen.

Jetzt hat der Käufer eine Vollstreckbare Ausfertigung des Urteils

und will vollstrecken lassen nur auf dem Urteil steht Mario A.

Der Gerichtsvollzieher geht unverrichteter Sache wieder nach Hause.

Es gibt keinen Mario A …

Was tun in einem solchen Fall.

Es steht übrigens fest, das dieser sich Mario nennende MARCO Personengleich sind. Irrtumsfrei, nur das das Gericht sich nicht die Mühe machte, die Personalien aufzunehmen.

Auch unter dem Namen Mario A hat er PKH bekommen - unverständlicher weise.

Ramona

passiert
Der Kläger beantragt die Korrektur des Urteil und vollstreckbarer Ausfertigung auf den richtigen Namen.

Der Kläger beantragt die Korrektur des Urteil und
vollstreckbarer Ausfertigung auf den richtigen Namen.

…und schiebt vielleicht noch eine Strafanzeige gegen den falschen M hinterher

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Der Kläger beantragt die Korrektur des Urteil und
vollstreckbarer Ausfertigung auf den richtigen Namen.

…und schiebt vielleicht noch eine Strafanzeige gegen den
falschen M hinterher

Was wäre es denn für eine Tat ???

hab mal ein Sternchen angehängt Danke

Ramona

263 StGB

Was wäre es denn für eine Tat ???

Ich würde erstmal auf versucheten Betrug gehen, § 263 StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Er hat durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregt…in der Absicht usw…