Hallo,
einem Opfer von Körperverletzung wurde vor über 10 Jahren durch rechtskräftiges Gerichtsurteil Schadenersatz und Schmerzensgeld zugesprochen. Die beiden Urteile UND die beiden volstreckbaren Ausfertigungen wurden dem Opfer zugestellt. Das Opfer hat alle Unterlagen vernichtet, weil es vergeben wollte. Nun, 10 Jahre später möchte das Opfer doch den Schadenersatz und das Schmerzensgeld kassieren. Das Opfer bekam vom Gericht die 2
Urteile in Abschrift übergeben. Die beiden vollstreckbaren Ausfertigungen gab es nicht.
Wie soll das Opfer nun ( über einen Gerichtsvollzieher) vollstrecken??
- Kann das Opfer noch an die 2 vollstreckbaren Ausfertigungen der Gerichtsurteile kommen?? Wenn ja wie und wodurch??
- Ist das nach so langer Zeit noch möglich??
- Reichen die beiden rechtskräftigen Urteile, wo ein Richter Schadenersatz und Schmerzensgeld zugesprochen hat-nicht aus.??
- Reicht dem GV eine Kopie der Urteile?
- Gibt es die Möglichkeit Originale zu beantragen??
Was soll das Opfer tun, um eine Zwangsvollstreckung durchzusetzen??
Danke für die Antworten !!