Vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils, das über 10 Jahre alt ist

Hallo,
einem Opfer von Körperverletzung wurde vor über 10 Jahren durch rechtskräftiges Gerichtsurteil Schadenersatz und Schmerzensgeld zugesprochen. Die beiden Urteile UND die beiden volstreckbaren Ausfertigungen wurden dem Opfer zugestellt. Das Opfer hat alle Unterlagen vernichtet, weil es vergeben wollte. Nun, 10 Jahre später möchte das Opfer doch den Schadenersatz und das Schmerzensgeld kassieren. Das Opfer bekam vom Gericht die 2
Urteile in Abschrift übergeben. Die beiden vollstreckbaren Ausfertigungen gab es nicht.
Wie soll das Opfer nun ( über einen Gerichtsvollzieher) vollstrecken??

  1. Kann das Opfer noch an die 2 vollstreckbaren Ausfertigungen der Gerichtsurteile kommen?? Wenn ja wie und wodurch??
  2. Ist das nach so langer Zeit noch möglich??
  3. Reichen die beiden rechtskräftigen Urteile, wo ein Richter Schadenersatz und Schmerzensgeld zugesprochen hat-nicht aus.??
  4. Reicht dem GV eine Kopie der Urteile?
  5. Gibt es die Möglichkeit Originale zu beantragen??

Was soll das Opfer tun, um eine Zwangsvollstreckung durchzusetzen??

Danke für die Antworten !!

Hallo!

Man muss die Zweitausfertigung der vollstreckbaren Titel beim Gericht beantragen (und bezahlen). Über die Geschäftsstelle (Rechtspfleger oder Urkundsbeamter dort).

Damit kann man dann den Gerichtsvollzieher losschicken und hoffen, der Schuldner hat noch Geld und kann zahlen. Hoffentlich hat man wenigstens die aktuelle Anschrift der Person.

Verjährt wäre Schmerzensgeld aus Körperverletzung noch nicht ( 30 J.), Schadenersatz(vermutlich Sachschaden) wird verjährt sein (3 Jahre).

MfG
duck313

Hallo,

auch der Schadenersatz ist hier nicht verjährt. Er wurde ja rechtzeitig tituliert und kann daher innerhalb von 30 Jahren eingefordert werden.

Gruß vom Wiz

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