Liebe/-r Experte/-in,
folgendes Problem bei dem Person X jetzt fast 2 Jahre auf der Stelle tritt.
Deutsche Person X hat einen vollstreckbaren Kindesunterhaltstitel gegen Schweizer Person Y. Beistandschaft wurde von Deutscher Person X beim J. beantragt.
J. hat in der ganzen Zeit jetzt 1x Zwangsvollstreckt, jedoch nur einen kleineren Betrag.
Seither nichts mehr.
J. darf die Kosten der Zwangsvollstreckung anscheinend nicht mehr bezahlen, es soll von deutscher Person X übernommen werden, ansonsten könnte nichts mehr getan werden.
Deutsche Person X, verheiratet, jedoch finanziell kaum Mittel bekommt keine Prozesskostenhilfe oder sonstige Hilfe.
Gibt es rechtlich gesehen denn keine Möglichkeit mit dem vollstreckbaren Titel an den Schuldbetrag zu kommen?