(Auch wenn in der Frage oft der Begriff „Miete“ vorkommt, sehe ich die Frage eher als allgemeinrechtliche Frage - bei anders lautender Ansicht der MODs bitte verschieben)
Guten Nachmittag,
ein ehemaliger Mieter hat vor Gericht gegen den ehemaligen Vermieter einen vollstreckbaren Titel erwirkt. Vorausgesetzt, der Vermieter begleicht die offene Forderung nicht: Ist es möglich, im Rahmen der Vollstreckung direkt eine Pfändung der Mietzahlung der aktuellen Mieter zu erwirken?
(Der Vermieter hat neben den Mieteinkünften noch weitere Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit.)
Da würde sich der Gerichtsvollzieher als Vollstrecker des Titels schon kümmern. Schließlich geht der nicht einfach wieder,wenn der Schuldner sagt,er hat kein Geld im Haus.
Man kann aber den Gerichtsvollzieher vorab informieren über die bekannten Einnahmen aus Miete und anderen Quellen.
ja, man kann. Man muss beim zuständigen Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen und die Zustellung vom Gericht veranlassen. Die Mieter sind dann sog. Drittschuldner und bezahlen de Miete auf das Konto des Gläubigers.
Der Gerichtsvollzieher kümmert sich im Übrigen nicht um solche Drittschuldnererklärungen. Er geht dreimal zu dem Schuldner, um zu pfänden. Trifft er ihn dreimal nicht an, kann eine Eidesstattliche Versicherung beantragt werden.
die Sache mit dem möglichen PfÜB wurde ja schon genannt. Stellt sich nur die Frage ob das wirklich sinnvoll ist, wenn es auch anderweitig beim Schuldner etwas zu holen gibt. Man sollte sich immer genau überlegen, in welcher Reihenfolge man welche Vollstreckungsmöglichkeiten ausschöpft. Wenn da auch anderes Einkommen aus selbständiger Tätigkeit vorliegt, könnte es ja auch sein, dass das Bankkonto nicht unbedingt auf Anschlag in den Miesen steht (es sei denn, dafür liegen konkrete Hinweise vor). Oder man weiß, für wen gearbeitet wird, und greift da auf Forderungen zu, … Wenn man da mit Banken/Unternehmen zu tun hat, die das Spiel kennen und professionell abwickeln, und zudem auch problemlos über das auszuzahlende Kleingeld verfügen, würde ich die allemal gegenüber einem privaten Mieter bevorzugen.