Vollstreckbarer Titel - Kontopfändung

Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Frage:

Angenommen eine Person hat einen vollstreckbaren Titel gegen einen Schuldner und möchte nun eine Kontopfändung vornehmen. Besteht eine Möglichkeit für diese Person, Informationen über die möglichen Kontoverbindungen des Schuldners zu bekommen, wenn der Gläubiger nicht der SCHUFA angeschlossen ist?

Vielen Dank im voraus!

Marcus Henkel

Das einzige was mir hierzu einfaellt, ist den Schuldner mittels GV zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu „zwingen“. Dort wird auch nach bestehenden Bankverbindungen gefragt.
ich denke, dass dies auch in Oesterreich so sein wird.