Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage:
Angenommen eine Person hat einen vollstreckbaren Titel gegen einen Schuldner und möchte nun eine Kontopfändung vornehmen. Besteht eine Möglichkeit für diese Person, Informationen über die möglichen Kontoverbindungen des Schuldners zu bekommen, wenn der Gläubiger nicht der SCHUFA angeschlossen ist?
Vielen Dank im voraus!
Marcus Henkel