Vollstreckbarer Titel und nun?

Hallo,

ich habe folgendes Problem.
Nachdem ich meinen Lohn nicht erhalten habe, habe ich diesen eingeklagt. Durch nicht erscheinen des Schuldners wurden meine Forderungen 1:1 durchgesetzt.
Nun habe ich einen vollstreckbaren Titel.

Da mir der Richter bei der Verhandlung sagte das gegen die Firma ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, ging ich zum Arbeitsamt um Insolvenzausfallgeld zu beantragen.

Dort bekam ich einen Vorschuss von ca. 40% von der Summe die ich als Insolvenzausfallgeld bekommen sollte.

Nach kurzer Zeit wurde das Insolvenzverfahren laut I-Net veröffentlichung eingestellt.

Nun meine Fragen.
Muss ich das Geld (Vorschuss vom Amt) zurückzahlen? Davon gehe ich mal aus.

Viel wichtiger ist, was soll ich nun tun bzw was kann ich tun und gegen welchen finanziellen Aufwand.

Ich bedanke mich schonmal für eure Mühen!

Hallo,
nein,wieso müssen Sie den vom Amt gezahlten Vorschuss zurück zahlen müssen?
Dies kommt doch nur in Frage, wenn die Firma Ihren Lohn zu 100% bezahlen würde. Ist das so?
Ich befürchte das genau das Gegenteil eingetreten ist.
Es gibt bei der Firma nach einer Überprüfung von Amtswegen keine Masse (Geld) mehr zu verteilen,sodass die Gläubiger, wo Sie auch zu gehören, dass Nachsehen haben.
Gehen Sie zu einem Rechtsanwalt.
Mit freundlichen Grüßen
J.D.

Hi,

nicht meine Baustelle! Rechtsanwalt fragen!

Hallo,
ich habe mit der Problematik zwar noch keinerlei Erfahrung, aber die Zurückzahlung des Vorschusses an das Amt würde ich auch mal einkalkulieren.
Den Titel würde ich vollstrecken, d.h. einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen.
Da das Insolvenzverfahren eingestellt wurde, müssen ja zumindest entsprechende Werte pfändbar sein.
Zudem sind geschuldete Löhne als erstes pfändbar. Aber ich würde auch schnellstens einen Rechtsanwalt beauftragen.
Viel Erfolg, Johannes

Hallo,
da kann ich nur zum Thema „Vollstreckbarer Titel“ etwas beitragen. Da ist immer der Gerichtsvollzieher zuständig, zu finden beim Amtsgericht. Der kann vielleicht auch weitere Auskünfte in dieser speziellen Lage geben.
Gruß
U.Daniel

Sorry, damit habe ich leider keine Erfahrung und kann nichts dazu sagen. Grüße, Reinhard

Ich gehe davon aus, dass Sie den Vorschuss zurückzahlen müssen. Wann, weiss ich auch nicht.
Wichtig aber ist, dass Sie den vollstreckbaren Titel einfordern.
Gang zum Amtsgericht mit der Vorlage des Titels, Pfändung beantragen.
Ein ordentliches Amtsgericht wird Ihnen weiterhelfen. Im Normalfall brauchen Sie dazu keinen Anwalt.
Viele Grüße
H.-J.Brockerhoff

Hallo, umgehend Kontakt zum Insolvenzverwalter aufnehmen. Da das Verfahren aber eingestellt wurde ist wahrscheinlich gar nichts zu machen. Das AA muss Lohn für insgesamt 3 Monate zahlen. Dafür muss ein Antrag gestellt werden, aber das hast du sicher schon erledigt.
Kopf hoch! Viel Erfolg bei der Arbeitssuche und viele Grüße
Brigitte

Hallo,
ist nicht gerade mein Fachgebiet. Schätze Du kannst damit einen Gerichtsvollzieher beauftragen, die Schulden einzutreiben.
Aber wenn die Firma insolvent ist. Erkundige Dich bitte bei Gericht.
Viel Erfolg.

C.

hallo atletico,
zu diesem thema kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

hier ein auszug vom arbeitsamt:
Insolvenzgeld

Ist ein Arbeitgeber zahlungsunfähig und haben Arbeitnehmer deshalb ihre Löhne beziehungsweise Gehälter nur noch teilweise beziehungsweise gar nicht mehr erhalten, zahlt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen die ausstehenden Entgeltansprüche an die betroffenen Arbeitnehmer in Form von Insolvenzgeld. Anspruch auf Insolvenzgeld besteht bei Vorliegen eines Insolvenzereignisses für die davor liegenden letzten drei Monate (Insolvenzgeld-Zeitraum) des Arbeitsverhältnisses.

Gruß Paule

Hallo,

leider kann ich Ihnen bei dieser Frage nicht helfen.

Wenden Sie sich bitte an das zuständige Gericht und sprechen Sie einmal mit dem Gerichtsvollzieher. Dieser kann Ihnen bestimmt einige Dinge erklären und Wege aufzeigen.

LG

Hallo,

Sorry bei Arbeitsrecht hätte ich Dir gerne geholfen. Insolvenzrecht ist nicht mein Gebiet.

Lieber Gruss,

Silverwhale

Das kann man so pauschal nicht beantworten. Dazu muss man sich den gesamten Vorgang ansehen.

Hallo,
tut mir leid, da kenn ich mich nicht aus und müsste mir auch einen Anwalt nehmen.
wannsee

Hallo,
tut mir leid, davon habe ich keine Ahnung.
Allerdings bist Du auch ein Gläubiger und hast Ansprüche. Deshalb glaube ich nicht, dass Ansprüche, die befriedigt wurden wieder zurückgezahlt werden müssen.
Aber was da zu tun ist, weiß ich nicht. Vielleicht gibt es eine Rechtsberatung bei einer Kammer? Oder mal den DGB anrufen.
Gruß

Es tut mir leid in dieser Frage bin ich überfragt, und kann Dir dazu leider keine Antwsort geben. Bernd