Hallo,
ich habe folgende Frage.
Nehmen wir mal an, nachdem jemand seinen Lohn nicht erhalten hat, hat er diesen eingeklagt. Durch nicht erscheinen des Schuldners wurden seine Forderungen 1:1 durchgesetzt.
Nun hat er einen vollstreckbaren Titel.
Da ihm der Richter bei der Verhandlung sagte das gegen die Firma ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, ging er zum Arbeitsamt um Insolvenzausfallgeld zu beantragen.
Dort bekam er einen Vorschuss von ca. 40% von der Summe die er als Insolvenzausfallgeld bekommen sollte.
Nach kurzer Zeit wurde das Insolvenzverfahren laut I-Net veröffentlichung eingestellt.
Nun die Fragen.
Muss er das Geld (Vorschuss vom Amt) zurückzahlen? Davon geht er mal aus.
Viel wichtiger ist, was soll er nun tun bzw was kann er tun und gegen welchen finanziellen Aufwand.
Ich bedanke mich schonmal für eure Mühen!