Vollstreckbarer Titel und nun?

Hallo,

ich habe folgende Frage.
Nehmen wir mal an, nachdem jemand seinen Lohn nicht erhalten hat, hat er diesen eingeklagt. Durch nicht erscheinen des Schuldners wurden seine Forderungen 1:1 durchgesetzt.
Nun hat er einen vollstreckbaren Titel.

Da ihm der Richter bei der Verhandlung sagte das gegen die Firma ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, ging er zum Arbeitsamt um Insolvenzausfallgeld zu beantragen.

Dort bekam er einen Vorschuss von ca. 40% von der Summe die er als Insolvenzausfallgeld bekommen sollte.

Nach kurzer Zeit wurde das Insolvenzverfahren laut I-Net veröffentlichung eingestellt.

Nun die Fragen.
Muss er das Geld (Vorschuss vom Amt) zurückzahlen? Davon geht er mal aus.

Viel wichtiger ist, was soll er nun tun bzw was kann er tun und gegen welchen finanziellen Aufwand.

Ich bedanke mich schonmal für eure Mühen!

Hallo

Meinst Du mit „eingestellt“, dass der Antrag auf Insolvenz mangels Masse abgelehnt wurde?

Oder ging das Unternehmen zwischenzeitlich an einen neuen Inhaber?

Gruß,
LeoLo

Hallo,

das Wort heißt ja nicht umsonst Insolvenzausfallgeld, würde man es zurück zahlen müssen, würde es vermutlich Darlehen heißen. Sinn und Zweck ist es ja, dem Arbeitnehmer im Falle der Insolvenz das wirtschaftliche Risiko zu nehmen, wochenlang umsonst gearbeitet zu haben. Also, keine Panik,…

Falls der Titel gegen eine GmbH etc. besteht, dürften die Realisierungschancen im Wege der Vollstreckung sich gegen 0 bewegen; besser wäre der Titel gegen eine Person.

lG