Vollstreckbarer Titel von Ehemann

Hallo zusammen,

Und zwar geht es um folgendes:

Es geht um einen Vollstreckbaren Titel, der Titel gehört der Ehefrau und der Mann hat einen Kaufvertrag für diesen Titel erstellt und möchte den Titel in seinem Namen verkaufen.

Normalerweise muß der Vertrag doch auf dem Namen der Ehefrau laufen oder ??

Ist das rechtlich möglich das der Ehemann den Titel seiner Frau verkauft ??

Hallo!

Spätestens der potenzielle Aufkäufer des Titels wird doch eine Vollmacht der Titelinhaberin verlangen, wenn Inhaber und Verkäufer abweichen.
Wie will der denn sonst den Titel eintreiben, wenn er sich nicht als Rechtsnachfolger ausweisen kann ?

MfG
duck313

Hallo,

das ist gar nicht kompliziert.
Die Ehefrau tritt die Forderung aus dem Titel nebst allen Kosten und Zinsen an den Ehemann ab. ( 398 BGB)

Dies wird in Form einer schriftlichen Abtretungserklärung vereinbart; der Ehemann nimmt auf der Abtretungserklärung die Abtretung an.
(Die Abtretungserklärung kann in 2 Min. geschrieben sein).
Dem Abtretungsempfänger werden Titel und alle weiteren Unterlagen übergeben. Es ist gesetzlich nicht geregelt, zu welchen Kosten die Forderung abgetreten/erworben wird.
Nach dem Motto: „Es ist erst ein Geschäft, wenn ich dem Finanzamt nachgewiesen habe, dass es kein Geschäft war“, wäre es steuerrechtlich für das FA von Nachteil, wenn die bisherige Gläubigerin nachweisen könnte, dass eine erste Vollstreckung fruchtlos verlaufen war :wink:

Damit dann auch vollstreckt werden kann, sollte die Abtretung notariell beurkundet bzw. umgeschrieben werden; dem Schuldner dürfen keinerlei Kosten für die Abtretung entstehen.

si

Mon dieu … der Troll treibt wieder übelst sein Unwesen

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