Vollstrecken durch Verrechnung mit Gegenforderung

Hallo,

ist es eigentlich einem Gläubiger erlaubt, auf Basis eines Geldvollstreckungstitels den zu pfändenden Betrag mit einer berechtigten Forderung des Schuldners zu verrechnen, wenn dieser insolvent ist oder muss die Forderung des Schuldners zunächst beglichen werden und dann separat der zu pfändende Betrag anhand des Titels eingetrieben werden?

Kann ja beispielsweise sein, dass es andere Gläubiger gibt, die von dem zurecht vom Schuldner geforderten Bertrag zuerst befriedigt werden müssen, bevor der Gläubiger, der hier gleichzeitig eine Forderung zu begleiuchen hat, an der Reihe ist.

Wie sieht die Rechtslage hier aus?

Danke vorab und schöne Grüße

Martin

Hallo,

wie so häufig bei Rechtsfragen: Es kommt darauf an.
Die Antwort ergibt sich aus §§ 94 ff. InsO:
http://dejure.org/gesetze/InsO/94.html etc…

Frohe Weihnachten

ziri

Vielen Dank!!!
Gruß

Martin