angenommen, jemand hat zu Unrecht zu hohe Sozialleistungen (Halbwaisenrente) erhalten. Den zu unrecht erhaltenen Betrag soll er jetzt zurückzahlen. Dies kann derjenige zwar logisch nachvollziehen, sieht aber eine Rückzwahlung nicht ein, da er das Geld für seinen Lebensunterhalt ausgegeben hat.
Ein Anwalt ist eingeschaltet und ein weiterer Termin ist vereinbart. Trotzdem möchte er schon jetzt wissen, was folgende Sätze bedeuten:
In dem neusten Bescheid steht
„Sie sind verpflichtet, einen Betrag von X.XXX,XX Euro zu erstatten. Die Forderung ist sofort fällig…“
„…Die Rückforderung ist vollstreckbar. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung wird die Schuld im Verwaltungszwangverfahren beigetrieben.“
Ist das nur Panikmacherei oder setzen sie das durchaus um?
Was passiert dann?
Google hat nur so unschöne Dinge beschehrt…tragen die morgen seinen Fernseher raus?
Einkommen liegt unter dem Freibetrag von 9xx Euro. Auf dem Konto befindet sich zur Zeit ein Betrag, der die Forderung ausgleichen könnte, aber für die Bezahlung des Schulgeldes gedacht ist (staatl. Förderung vom Meister-Bafög).
Was kann man tun?
Was meint „sofort“?
Ich hoffe, der Anwalt regelt das…
Doch über eine schnelle Erklärung wären wir dankbar.
Den zu unrecht erhaltenen :Betrag soll er jetzt :zurückzahlen. Dies kann :derjenige zwar logisch
nachvollziehen, sieht aber :eine Rückzwahlung nicht ein, :da er das Geld für seinen :Lebensunterhalt ausgegeben :hat.
Die Begründung hat was. Sie erzeugt nämlich Heiterkeit.
Bei nicht rechtzeitiger :Zahlung wird die Schuld im
Verwaltungszwangverfahren :beigetrieben."
Ist das nur Panikmacherei :oder setzen sie das durchaus :um?
Doch doch, Du kannst sicher davon ausgehen, daß es keine leere Drohung ist. Die machen das wirklich!
Was passiert dann?
Eines nicht so fernen Tages wird ein Vollstreckungsmensch z. B. vom Zollamt bei Dir erscheinen und Geld haben wollen.
Nach Deiner Schilderung hast Du einen Anwalt eingeschaltet. Das kann ein sinnvoller Schritt sein, wenn Du die Rechtmäßigkeit der Forderung ganz oder teilweise bestreiten willst. Wenn die Forderung aber rechtmäßig besteht, verursacht der Anwalt nur vermeidbare Kosten. In diesem Fall halte ich es für sinnvoller, nicht auf den Vollstreckungsbeamten zu warten, sondern mit der zuständigen Stelle zu reden und eine einhaltbare Ratenvereinbarung zu treffen. Das wird der preiswerteste und nervenschonendste Weg sein.
angenommen, jemand hat zu Unrecht zu hohe Sozialleistungen
(Halbwaisenrente) erhalten. Den zu unrecht erhaltenen Betrag
soll er jetzt zurückzahlen. Dies kann derjenige zwar logisch
nachvollziehen, sieht aber eine Rückzwahlung nicht ein, da er
das Geld für seinen Lebensunterhalt ausgegeben hat.
Das ist nicht massgebend. Eintreiben tut das der Zoll, im Prinzip wie jeder Gerichtsvollzieher, nach denselben Kriterien wie sonst auch bei Pfändungen. Und staatliche Behörden verfolgen dich ein lebenlang, weil sie die Kohle dafür haben das 30 zu betreiben.
Man kann eigentlich nur drumrum kommen, wenn ein Richter klar dem Amt grobe Fahlässigkeit bescheinigt und für den Bezieher nicht erkennbar war, das es zuviel ist. Da braucht man aber gute Nerven und kostet wieder Geld…
Ein Anwalt ist eingeschaltet und ein weiterer Termin ist
vereinbart. Trotzdem möchte er schon jetzt wissen, was
folgende Sätze bedeuten:
In dem neusten Bescheid steht
„Sie sind verpflichtet, einen Betrag von X.XXX,XX Euro zu
erstatten. Die Forderung ist sofort fällig…“
„…Die Rückforderung ist vollstreckbar. Bei nicht
rechtzeitiger Zahlung wird die Schuld im
Verwaltungszwangverfahren beigetrieben.“
Ist das nur Panikmacherei oder setzen sie das durchaus um?
Was passiert dann?
Durchaus nicht, die setzen das um. Man kann mit denen immer Ratenzahlung vereinbaren…
Google hat nur so unschöne Dinge beschehrt…tragen die morgen
seinen Fernseher raus?
Einkommen liegt unter dem Freibetrag von 9xx Euro. Auf dem
Konto befindet sich zur Zeit ein Betrag, der die Forderung
ausgleichen könnte, aber für die Bezahlung des Schulgeldes
gedacht ist (staatl. Förderung vom Meister-Bafög).
Was kann man tun?
Was meint „sofort“?
Ich hoffe, der Anwalt regelt das…
Doch über eine schnelle Erklärung wären wir dankbar.
Also noch einmal genauer…
Der Rentenbezieher wusste natürlich nichts von der zu unrecht zu hoch bezogenen Rente. Er ist davon ausgegangen, dass die Berechnung stimmt. Diese Vermutung bezog sich darauf, dass er vor 6 Jahren neben dem rechmäßigen Betrag auch noch eine Ausbildungsvergütung bezogen hat und ihm damit zum Leben mehr Geld zur Verfügung stand als jetzt. Er hat geglaubt, dass das Einkommen angrechnet wurde und er jetzt einen höheren Betrag zu erwarten hat. Zudem kommen noch ein paar andere Punkte hinzu, die der Anwalt nett formuliert hat.
Hätte die Rente nicht ausgereicht, hätte er gleich Meisterbafög beantragt. Da die Rente die Lebenskosten gedeckt hat, hat er das Geld inzwischen ausgegeben.
Er bekommt Beratungskostenbeihilfe, daher ist der Anwalt nicht wirklich teuer und macht in diesem Fall durchaus Sinn.
Meine eigentliche Frage bezog sich jedoch auf die Vollstreckung.
Angenommen, es käme tatsächlich dazu -
Was würden sie wann und von wem vollstrecken?
Können sie auch Vermögen, Einkommen oder Besitz von Partnern (unverheiratet, zusammenlebend) kassieren? Ich denke mal nicht, aber seit Hartz4 bin ich mir da nicht mehr so sicher…
Gut, dazu wird es wohl nicht kommen. Der Anwalt wird es zu verhindern wissen. Notfalls müsste er das Geld von seinem (vom Meisterbafög) erhaltenen Schulgeld bezahlen und die Weiterbildung aufgeben. Das kann aber nicht Sinn der Sache sein.
Ratenzahlung wäre auch eine Alternative, aber ob die sich darauf noch einlassen weiß ich nicht. Zudem dauert das ja auch, bis diese Summe zurückgezahlt ist, denn die Rate darf nicht so hoch sein - er braucht ja noch Geld zum Leben.
du hast mich bereits damals um Rat gebeten. Ich hatte dir geraten, den Betrag zurückzuzahlen (evtl. mit einer Ratenzahlung).
Den gleichen Rat kann ich dir heute nochmals geben. Die BG wird die Drohung umsetzen! Da kannst du dir sicher sein.
Deine Begründung „das Geld wurde für den Lebensunterhalt ausgegeben“ wird euch absolut nicht weiterbringen. Diese Begründung bringt so gut wie jeder, der eine Schuld zurückzahlen muss. Das sorgt in Behörden tatsächlich nur für Schmunzeln.
Also mein Tipp: Zahlen und sich den Anwalt sparen.
Ratenzahlung wäre auch eine Alternative, aber ob die sich
darauf noch einlassen weiß ich nicht. Zudem dauert das ja
auch, bis diese Summe zurückgezahlt ist, denn die Rate darf
nicht so hoch sein - er braucht ja noch Geld zum Leben.
Im Regelfall lässt sicher jeder Sozialversicherungsträger auf Ratenzahlung ein. Auch über die Höhe kann verhandelt werden. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass sogar monatliche Raten von 30-50 EUR möglich sind.
Im Regelfall lässt sicher jeder Sozialversicherungsträger auf
Ratenzahlung ein. Auch über die Höhe kann verhandelt werden.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass sogar monatliche
Raten von 30-50 EUR möglich sind.
Mal sehen, was der Anwalt sagt…
Trotzdem noch mal die Frage (auch wenn nur aus Neugierde):
Was würden sie wann und von wem vollstrecken?
Können sie auch Vermögen, Einkommen oder Besitz von Partnern (unverheiratet, zusammenlebend) kassieren? Ich denke mal nicht, aber seit Hartz4 bin ich mir da nicht mehr so sicher…
Trotzdem noch mal die Frage (auch wenn nur aus Neugierde):
Was würden sie wann und von wem vollstrecken?
mach dir da drum keine Sorgen , sie holen sich das Geld schon wieder, sei es in 10 Jahren wenn du ordentlich Geld verdienst und schon gar nicht mehr dran denkst und das mit viiiielen Zinsen …mach lieber ne ratenzahlung , das kommt dich allemal billiger als den Zoll am Hals EV und den anderen Zirkus… es sei denn, du hast vor mit deinem Meisterbrief dann ganz schnell für immer ausserhalb der Reichweite des deutschen Staates zu flüchten dann könntest du aber auch auf deinen meisterbrief gleich verzichten
Können sie auch Vermögen, Einkommen oder Besitz von Partnern
(unverheiratet, zusammenlebend) kassieren? Ich denke mal
nicht, aber seit Hartz4 bin ich mir da nicht mehr so sicher…
mach dir da drum keine Sorgen , sie holen sich das Geld schon
wieder, sei es in 10 Jahren wenn du ordentlich Geld verdienst
und schon gar nicht mehr dran denkst und das mit viiiielen
Zinsen …
Darum geht es gar nicht!
Ich wollte wissen, wie lange es dauert (dauern würde) bis es zu einer Vollstreckung kommt. Da müssen ja noch Instanzen zwischen sein… schließlich stehen sie sicherlich nicht morgen vor der Tür. Die Zahlungsforderung muss doch erst von einem Gericht als berechtigt anerkannt werden - oder?
Und was sie Vollstrecken würden, wüsste ich auch gerne. Einkommen liegt wie gesagt unter dem Freibetrag und Immobilien besitzt er auch nicht.
Warum kann hier keiner ganz normal meine Frage beantworten ohne etwas hineinzuinterpretieren?
Ok, bei manchen Fragen muss man das einfach, aber…
Können sie auch Vermögen, Einkommen oder Besitz von Partnern
(unverheiratet, zusammenlebend) kassieren?
…ist doch eine eindeutige Frage - oder?
Mich interessiert einfach die Antwort.
Selbstverständlich würde er es nicht so weit kommen lassen - aber er möchte verstehen, was die androhen.
Ich wollte wissen, wie lange :es dauert (dauern würde) bis :es zu einer Vollstreckung :kommt. Da müssen ja noch :Instanzen zwischen sein… :schließlich stehen sie :sicherlich nicht
morgen vor der Tür. Die :Zahlungsforderung muss doch :erst von einem Gericht als :berechtigt anerkannt werden - :oder?
Träumerle! Behörden, gesetzliche Krankenkassen etc brauchen kein Gericht, um einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken. Den stellen die sich selbst aus! Einige Dienststellen haben sogar eigene Vollstreckungsbeamte in ihrem Kollegenkreis und andere Dienststellen bedienen sich des Zollamts. Wenn auch sonst die Behördenmühlen gaaanz langsam mahlen, aber die Sache mit der Vollstreckung geht pronto. Ich weiß ja nicht, wie sich „Dein“ Vollstrecker seine Touren einrichtet, wöchentlich oder 14-tägig, aber dann steht er vor der Tür.
Wenn auch sonst die Behördenmühlen gaaanz langsam
mahlen, aber die Sache mit der Vollstreckung geht pronto. Ich
weiß ja nicht, wie sich „Dein“ Vollstrecker seine Touren
einrichtet, wöchentlich oder 14-tägig, aber dann steht er vor
der Tür.
Danke für deine Antwort. Im Moment haben sie es ja erst einmal angedroht. Wenn sie schreiben, dass die Forderung sofort fällig ist, wann ist dann sofort? Innerhalb welcher Frist?
Verzögert sich die Frist, wenn der Anwalt Einspruch / Klage / Ratenzahlung (oder was auch immer er empfehlen wird) einreicht bzw. beantragt?
Gut, darüber wird uns der Anwalt informieren, aber ich bin neugierig.
Danke für deine Antwort. Im Moment haben sie es ja erst einmal
angedroht. Wenn sie schreiben, dass die Forderung sofort
fällig ist, wann ist dann sofort? Innerhalb welcher Frist?
Sofort ist sofort.
Verzögert sich die Frist, wenn der Anwalt Einspruch / Klage /
Ratenzahlung (oder was auch immer er empfehlen wird) einreicht
bzw. beantragt?
Weiter oben schreibst du, dass der Bescheid lautet: „Sie sind verpflichtet, einen Betrag von X.XXX,XX Euro zu erstatten. Die Forderung ist sofort fällig. Die Rückforderung ist vollstreckbar. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung wird die Schuld im Verwaltungszwangverfahren beigetrieben.“ Daraus entnehme ich, dass der Bescheid rechtskräftig und kein Einspruch möglich ist. Die Behörden haben jede Ausrede, die dir jetzt noch einfallen könnte, schon hundertmal gehört und wissen genau, wie sie vorzugehen haben. Je mehr du das vor dir herschiebst, desto teurer wirds. Vergiss also das ganze Herumlamentieren und deine Verzögerungstaktik und kümmere dich lieber um eine vernünftige Zahlungsvereinbarung.
Grüße, Peter
es gibt eine ganz einfache Methode deine Neugier zu befriedigen: Morgen ist Montag und alle dafür zuständigen Beamten oder die mit sowas zu tun haben, sitzen wieder an Ihrem Schreibtisch: Entweder anrufen oder selber hingehen, die zählen dir dann alle Paragraphen und das Prozedere auf, zur Kontrolle kannst du dir dann die einschlägigen Sachen in der Bücherei durchlesen. Und wie hier schon gesagt, wenn der Bescheid mit Vollstreckungsandrohung kommt, sind alle Rechtsmittel ausgeschöpft und das da noch jemand Prozesskostenhilfe gewähren will, halt ich für ausgeschlossen, weil die nur gewährt wird, wenn Aussicht auf Erfolg besteht und das Verfahren ja schon erledigt ist
Er (mit „er“ meine ich nicht mich) wird nichts ohne Rücksprache mit dem Anwalt überweisen. Das ist ja wohl erständlich. Der Termin ist am Mittwoch, solange wird „sofort“ ja wohl noch Zeit haben. Schließlich hat der Anwalt um ein Schreiben gebeten, der Bescheid kam aber zum Rentenbezieher direkt. Man darf sich ja wohl noch mal informieren dürfen… Ich vermute (gibt es da wirklich keine genauere Angaben), dass man dann immernoch 14 Tage Zeit hat.
Wenn der Anwalt - wie ihr - keine Chance sieht, wird er Geld wohl von dem Meister-Bafög-Maßnahmeförderung nehmen müssen und zurückzahlen.
Ich vermute (gibt es da wirklich keine genauere Angaben), dass
man dann immernoch 14 Tage Zeit hat.
Mensch, Tato, ist das wirklich so schwer zu verstehen? „Die Forderung ist sofort fällig. Die Rückforderung ist vollstreckbar.“ Sofort heißt sofort, nicht in 14 Tagen oder kommende Weihnachten oder wenns dir sonst gerade passt. Wenn tatsächlich vollstreckt wird, laufen weitere Kosten auf. Dann geht wahrscheinlich das Gejammere los, warum und wieso und wann muss ich das zahlen und und und.
Nochmals mein Tipp: kümmere dich umgehend um eine vernünftige Ratenvereinbarung, alles andere bringt nur Kosten und weiteren Ärger.
Grüße, Peter
Da es ja nicht mein Fall ist und ich für jemanden anders diese Frage gestellt habe, erfuhr ich erst jetzt von dem folgenden Hinweis auf dem Bescheid:
„Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben (§77 folgende des SGG). Sie können den Widerspruch bei und in schriftlicher Form einreichen oder mündlich zur Niederschrift vortragen…“
Das schreit ja geradezu nach einem Widerspruch von Seiten des Anwalts (ich weiß, ihr denkt, es hat keinen Sinn)…
Dann hat er also doch noch etwas mehr Zeit - oder? (auf die Gefahr hin, dass ihr jetzt einen Nervenzusammenbruch erleidet)
Am Mittwoch wird er dann zum Anwalt gehen - so viel Zeit ist dann ja wohl immer noch…
Da es ja nicht mein Fall ist und ich für jemanden anders diese
Frage gestellt habe, erfuhr ich erst jetzt von dem folgenden
Hinweis auf dem Bescheid:
„Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe Widerspruch erheben (§77 folgende des SGG). Sie
können den Widerspruch bei und in schriftlicher Form
einreichen oder mündlich zur Niederschrift vortragen…“
Ok, dann besteht Zeit, sich zu informieren. Achtet aber darauf, wann der Bescheid zugestellt wurde.
Das schreit ja geradezu nach einem Widerspruch von Seiten des
Anwalts (ich weiß, ihr denkt, es hat keinen Sinn)…
Ein Widerspruch kann sinnvoll sein - dass das geradezu nach einem Widerspruch schreit, würde ich nicht behaupten.
Gruß, Peter
Ein Widerspruch kann sinnvoll sein - dass das geradezu nach
einem Widerspruch schreit, würde ich nicht behaupten.
Gruß, Peter
Genau, denn dieser Text ist ein Standardtext, der in jedem Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid stehen sollte. Es ist keine Aufforderung einfach Widersprüche oder Klagen einzureichen…
zum ersten: Wenn du hier schon was für andere erfragen willst, dann bitte mit allen Fakten oder gar nicht. Das erspart dann diverse Vermutungen Auslegungen etc…
Zweitens: Derjenige möge sein Recht auf Widerspruch wahrnehmen, klagen, bei der 1. Instanz verlieren danach sein Berufungsrecht wahrnehmen und in 1 oder 2 Jahren sein Urteil hier präsentieren und wie der Aufwand zwischen Kosten und Nutzen war
LG
Mikesch
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