Hallo!
Person A und B leben seit Jahren zusammen in einer Partnerschaft, sind
jedoch nicht verheiratet. Nun ergibt es sich,daß Person A einen Job im
Ausland bekommt und B mittelfristig nachziehen will. Bis dahin haben
sich beide für eine Fernbeziehung entschieden. Das heißt, A zieht
aus,meldet sich auch behördlich ab, so daß B faktisch erstmal alleine in
der alten (eh auf ihn laufenden) Wohnung zurückbleibt. Natürlich
bleiben auch einige gemeinschaftliche Anschaffungen dort zurück
(Haushaltsgegenstände etc),d.h. A+B sind gemeinsam Eigentümer.
Nun steht eines Tages der Gerichtsvollzieher mit einer Forderung
gegen A in der Tür. Muss B ihn reinlassen,wenn A gar nicht mehr dort
wohnt ?