Vollstreckung an gemeinsamem Eigentum ?

Hallo!

Person A und B leben seit Jahren zusammen in einer Partnerschaft, sind
jedoch nicht verheiratet. Nun ergibt es sich,daß Person A einen Job im
Ausland bekommt und B mittelfristig nachziehen will. Bis dahin haben
sich beide für eine Fernbeziehung entschieden. Das heißt, A zieht
aus,meldet sich auch behördlich ab, so daß B faktisch erstmal alleine in
der alten (eh auf ihn laufenden) Wohnung zurückbleibt. Natürlich
bleiben auch einige gemeinschaftliche Anschaffungen dort zurück
(Haushaltsgegenstände etc),d.h. A+B sind gemeinsam Eigentümer.

Nun steht eines Tages der Gerichtsvollzieher mit einer Forderung
gegen A in der Tür. Muss B ihn reinlassen,wenn A gar nicht mehr dort
wohnt ?

Hallo,

nein, wenn es eine Forderung gegen A ist, muss sich der Gläubiger an ihn wenden.

unsinn.
wenn der schuldner sein auto in meiner garage parkt darf es selbstverständlich auch dort gepfändet werden!

Falsch!

Ich empfehle dir einmal das genaue Studium der ZPO bezüglich Gewahrsam.

Denn nur die im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Sachen kann der GVZ rechtsgültig pfänden.

Sachen, die sich im Besitz eines Dritten befinden, kann der GVZ nur mit der Einwilligung des
Dritten pfänden.

das du natürlich eine Leuchtreklame zur Garage installiert, war mir klar g