Liebe Forumsteilnehmer, ich bitte um eine Einschätzung im nachfolgenden Fall:
A hat gegen B ein Versäumnisurteil auf Zahlung eines Geldbetrages im schriftlichen Vorverfahren erwirkt. Das Urteil wurde am 17.12.07 persönlich zugestellt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wenn nun die Zwangsvollstreckung betrieben werden soll, braucht man noch ein Rechtsfähigkeitszeugnis?
Kann man einfach den Gerichtsvollzieher beauftragen oder muss man nochmal die Zahlung anmahnen?
A hat gegen B ein Versäumnisurteil auf Zahlung eines
Geldbetrages im schriftlichen Vorverfahren erwirkt. Das Urteil
wurde am 17.12.07 persönlich zugestellt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wenn nun die Zwangsvollstreckung betrieben werden soll,
braucht man noch ein Rechtsfähigkeitszeugnis?
Kann man einfach den Gerichtsvollzieher beauftragen oder muss
man nochmal die Zahlung anmahnen?
Vielen Dank für Ihre Meinungen.
Hab gerade Rechtsfähigkeitszeugnis gegoogelt und genau einen Treffer aus der Schweiz gefunden
Vorläufig vollstreckbar bedeutet, dass Du bei einem Versäumnisurteil ohne Sicherheitsleistung vollstrecken kannst. Sollte das Urteil allerdings später aufgehoben werden, kann dies unter Umständen eine Schadenersatzpflicht auslösen.
Vorläufig vollstreckbar bedeutet, dass Du bei einem
Versäumnisurteil ohne Sicherheitsleistung vollstrecken kannst.
Sollte das Urteil allerdings später aufgehoben werden, kann
dies unter Umständen eine Schadenersatzpflicht auslösen.
Gruss akkon
Vielen Dank für die Antwort! Kann A jetzt sofort schon einen Gerichtsvollzieher beauftragen oder muss er erst kurz abwarten oder nochmals mahnen? Die Gegenseite hat ja nun das Urteil und auch die Bankverbindung…
Vorläufig vollstreckbar bedeutet, dass Du bei einem
Versäumnisurteil ohne Sicherheitsleistung vollstrecken kannst.
Sollte das Urteil allerdings später aufgehoben werden, kann
dies unter Umständen eine Schadenersatzpflicht auslösen.
Gruss akkon
Vielen Dank für die Antwort! Kann A jetzt sofort schon einen
Gerichtsvollzieher beauftragen oder muss er erst kurz abwarten
oder nochmals mahnen? Die Gegenseite hat ja nun das Urteil und
auch die Bankverbindung…
Natürlich kann er Gerichtsvollzieher sofort beauftragen. Was willst Du denn noch alles tun. Wenn der Verhandlungstermin vorbei ist, wird ja schon ne Menge passiert sein.
Im Zweifel könnte aber eine letzte Mahnung eventuell/möglicherweise/vielleicht/u.U. trotzdem sinnvoll sein um Arbeit und weitere Kosten(vorschüsse) zu vermeiden. Aber je nach Verbissenheit des Schuldners wird dies weiterhin unfruchtbar sein.