Vollstreckung bußgeld italien

Hallo,

ich hätte mal eine allgemeine Frage bzgl. Vollstreckung von Bußgeldern (aus Verkehrsverstößen) aus Italien:

meines Wissens können diese derzeit in Deutschland noch nicht vollstreckt werden.
Mit der geplanten Änderung des EU-Rechts diesbezüglich sollen Bußgelder aus dem EU-Ausland ab Okt. 2010 auch in Deutschland vollstreckt werden können. Bezieht sich das ausschließlich auf Verstöße ab diesem Zeitpunkt oder auch auf alte Verstöße aus z.B. 2009?

Vielen Dank

Hi!

Mit der geplanten Änderung des EU-Rechts diesbezüglich sollen
Bußgelder aus dem EU-Ausland ab Okt. 2010 auch in Deutschland
vollstreckt werden können. Bezieht sich das ausschließlich auf
Verstöße ab diesem Zeitpunkt oder auch auf alte Verstöße aus
z.B. 2009?

Deutschland wird sich da sicher wieder herauswinden (so wie sie auch bis zu drei Jahre länger für die Gesetzgebung hierfür benötigten als die anderen EU-Länder).

Allerdings heißt das noch nicht, dass die Italiener dies auf sich sitzen lassen - und falls man dort ein offenes Verkehrsdelikt anhängen hat, ist ein Auto in Italien sehr schnell beschlagnahmt.

Grüße,
Tomh

heißt das, dass die Details hierzu vom dt. Gesetzgeber noch nicht geregelt wurden oder sind da schon entsprechende Regelungen zu finden?

Hi

Mit der geplanten Änderung des EU-Rechts diesbezüglich sollen
Bußgelder aus dem EU-Ausland ab Okt. 2010 auch in Deutschland
vollstreckt werden können. Bezieht sich das ausschließlich auf
Verstöße ab diesem Zeitpunkt oder auch auf alte Verstöße aus
z.B. 2009?

M.W.n. werde dann Verstöße vollstreckbar, die nach Oktober 2010 rechtskräftig sind. D.h. aber auch, dass Verstöße, die eine zeitlang davor begangen wurden, aber erst nach 10.10. rechtskräftig wurden (Bußgeldbescheid braucht ja ein wenig) auch vollstreckbar sein werden.
Von 2009 ist man aber vermutlich hier sicher.

Gruß,
Andreas

P.S. das sind aber IMHO immernoch Pläne, also…

Hallo,
in Italien wird doch für gewöhnlich sofort kassiert.
Der ADAC meint, man solle sich da nicht sicher sein, da die Verjährung in anderen Ländern oft deutlich länger ist (keine Kunst bei der kurzen Frist in Deutschland), können (ob sie das machen, wird sich zeigen) die nach Inkrafttreten alles aufarbeiten, was nach jeweiligem Recht noch nicht verjährt ist. Da bis dahin kein Bescheid ergangen ist, ist da auch noch keine Frist am laufen.
BTW: das Geld nebst Verwaltungsgebühren soll der Staat behalten, der es eintreibt, nicht der, der das Verfahren in Gang bringt.

Cu Rene