Vollstreckung eines Todesurteils

Ein Angeklagter wird am Montag zu folgender Strafe verurteilt: Du wirst innerhalb einer Woche hingerichtet, darfst aber am Morgen des Vollstreckungstages nicht wissen, dass du den Abend nicht mehr erleben wirst. Der Verurteilte rechnet sich nun folgendes aus: Prima. Am Sonntag kann die Vollstreckung nicht statt finden, weil ich - wenn ich am Sonntag morgen noch lebe, weiß, dass heute der Tag „X“ wäre. Das ist aber nicht rechtens. Am Samstag kann ich nicht hingerichtet werden, weil heute ja der letzte Tag wäre - morgen am Sonntag kann die Hinrichtung ja nicht stattfinden (s. o.). So „arbeitet“ er sich zurück bis zum Montag und ist ganz sicher, dass er garnicht hingerichtet werden kann. Die Vollstreckung findet für den Verurteilten vollkommen überraschend am Mittwoch statt. Sie widersprucht nicht dem Urteil Warum? Die Antwort bekommt ihr heute Abend oder irgendwann am Montag.
Gruß G

War doch richtig! Er hat am Mittwoch Morgen NICHT gewusst, dass er den Abend nicht mehr erlebt! Genau das war die Bedingung.

Er konnte nur den Tag nicht vorher ausrechnen.

Sven.

PS: Wie wäre es an dieser Stelle mit einer Diskussion über die Todesstrafe? :wink:

PS: Wie wäre es an dieser Stelle mit
einer Diskussion über die Todesstrafe?
:wink:

Also ich bin dafür, denn gäbe es die Todesstrafe nicht, müßte man auf viele Todesstrafenrätsel verzichten. Und da gibt’s einige, die helfen einem über alle moralischen Bedenken hinweg.

Die „unerwartete Hinrichtung“ ist eigentlich kein Rätsel, sindern ein anerkanntes Paradoxon, das seinen Ursprung der Fama nach in einer „unerwarteten Verdunkelungsübeung“ in Schweden Ende der 30er Jahre dieses Jahrhunderts haben soll.

eljot

Die Lösung: In dem Moment, als der Kandidat sich sicher war, dass die Hinrichtung n i e stattfinden könne, konnte sie i m m e r stattfinden (sogar am Sonntag, dem letzten Tag).

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