Hallo,
ein Zivilgericht hat auf Grund einer Gesetzwidrigkeit die Wahl eines Vorstandsmitgliedes einer Genossenschaft annulliert und das frühere Vorstandsmitglied, das damals abgewählt worden ist, als rechtmäßiges Mitglied bestätigt. Nun lese ich in einer Presseaussendung folgenden Satz: „Obwohl das vom Gericht verkündete Urteil vorläufig nicht vollstreckt wird, steht die moralische und rechtliche Rehabilitation des damals Abgewählten außer Frage“. Wenn ein Urteil auf Annullierung ergeht, muss dieses Urteil dann auch getrennt vollstreckt werden oder ist es nicht so, dass mit dem Urteil automatisch das frühere Vorstandsmitglied wieder eingesezt wird, ohne dass eigens vollstreckt werden muss? Wie kann man sich in diesem Falle die Vollstreckung vorstellen, was soll da genau vollstreckt werden?
Danke
Martin Unterholzner