Vollstreckung eines Urteil

Hallo,

ein Zivilgericht hat auf Grund einer Gesetzwidrigkeit die Wahl eines Vorstandsmitgliedes einer Genossenschaft annulliert und das frühere Vorstandsmitglied, das damals abgewählt worden ist, als rechtmäßiges Mitglied bestätigt. Nun lese ich in einer Presseaussendung folgenden Satz: „Obwohl das vom Gericht verkündete Urteil vorläufig nicht vollstreckt wird, steht die moralische und rechtliche Rehabilitation des damals Abgewählten außer Frage“. Wenn ein Urteil auf Annullierung ergeht, muss dieses Urteil dann auch getrennt vollstreckt werden oder ist es nicht so, dass mit dem Urteil automatisch das frühere Vorstandsmitglied wieder eingesezt wird, ohne dass eigens vollstreckt werden muss? Wie kann man sich in diesem Falle die Vollstreckung vorstellen, was soll da genau vollstreckt werden?

Danke

Martin Unterholzner

Hallo!

Also ich weiß jetzt nicht auf welches Land sich das bezieht und von welcher Presseaussendung du schreibst, aber wenn ein Gericht eine Vorstandswahl für ungültig erklärt oder für ungültig hält (das ist ja in verschiedenen Variationen denkbar) und feststellt, dass Person X immer noch Vorstand ist, dann bedarf das Urteil keiner Vollstreckung - das ist ganz klar und das wäre auch nicht möglich. Möglicherweise ist gemeint, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und daher noch keine Rechtswirkung entfaltet.

Gruß
Tom