Vollstreckung eines Versäumnisurteils

Wenn man ein vollstreckbares Versäumnisurteil hat, wer vollstreckt dieses? Kann dies das ortsansässige Gericht veranlassen oder muss in jedem Fall ein Gerichtsvollzieher direkt hinzugezogen werden.
Wer „entlohnt“ eigentlich den Gerichtsvollzieher?

Hi,

man kann z.B. Sachpfändung (Gerichtsvollzieher geht in die Wohnung) oder Forderungspfändung (Arbeitslohn, Bankguthaben…) machen.

Im ersten Fall reicht der Auftrag an den Gerichtsvollzieher, im zweiten muss man einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Gericht beantragen, das wird dann vom Gerichtsvollzieher beim Schuldner und beim Drittschuldner (Arbeitgeber, Bank etc.) zugestellt.

Alle Kosten der Vollstreckung (Gericht, Gerichtsvollzieher) zahlt zunächst der Auftraggeber (Gläubiger). Wenn beim Schuldner was zu holen ist, kann er sich die Kosten (soweit sie notwendig waren) wiederholen. Daher sollte man erst schauen, ob die Vollstreckung aktuell aussichtsreich ist, sonst bleibt man auf den Kosten sitzen.

Ist aber keine Eile geboten, der Titel verjährt erst nach 30 Jahren.

Gruss

Hans-Jürgen

Vielen Dank Hans-Jürgen! Und so schnell! Jetzt weiß man wieder mehr :wink:

Verjährung - Nachfrage
Hi!

Ist aber keine Eile geboten, der Titel verjährt erst nach 30
Jahren.

Ist es nicht so, dass mit jedem Vollsteckungsversuch die Verjährung gehemmt wird (oder wie das heißt), sodass der Titel unter Umständen NIE verjährt?

Habe ich mal aufgeschnappt - ob es stimmt…

VG
Guido

hast Recht
Hi,

ja natürlich, es muss heissen „nach frühestens 30 Jahren“, denn es gibt noch Regelungen zur Hemmung bzw. Neubeginn der Verjährung.

Die dreißigjährige Verjährung gilt auch nur fir den titulierten Anspruch, die weiteren Zinsen unterliegen der Regelverjährung von 3 Jahren.

Gruss Hans-Jürgen
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