Vollstreckung im Ausland (Schweiz)

Hallo,

hat jemand eine Idee, wie ich aus einem dt. Vollstreckungsbescheid gegen einen in der Schweiz wohnenden Schuldner vollstrecke?

Fachliteratur habe ich hierzu leider nicht, und google konnte mir bislang auch nicht helfen… :frowning:

Meine erste Auslands-Vollstreckung, you know… :wink:

Vielen Dank schon mal,

liebe Grüße,

Schnägge

hallo,

soweit ich das noch richtig im kopf habe ist hier das luganer übereinkommen einschlägig. da die schweiz (noch) nicht EG/EU mitglied ist, gilt auch nicht das EugVÜ ( http://dejure.org/gesetze/EuGVUE) .

luganer übereinkommen … google: http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_275_11/

dort helfen dir die art. 31 ff. ich hoffe die angaben reichen, ansonsten muss wohl der anwalt ran…

gruss vom

showbee

Vielen Dank, Showbee! :smile:

dort helfen dir die art. 31 ff. ich hoffe die angaben reichen,
ansonsten muss wohl der anwalt ran…

Tja - das ist das Problem: ich arbeite für einen Anwalt, der das auch noch nie gemacht und deshalb davon selbst keine Ahnung hat! *g*

LG

Schnägge

Tja - das ist das Problem: ich arbeite für einen Anwalt, der
das auch noch nie gemacht und deshalb davon selbst keine
Ahnung hat! *g*

hi,

lass den das bloß nicht hören :wink: … dann wird wohl nur ein freundliches telefonat mit dem zuständigen gericht im schweizerischen weiterhelfen: „ähem, griezie, ich habe da ein problem, vielleicht könnten sie mir helfen? …“ ich denke die größeren gerichte in basel, zürich oder bern bekommen öfters vollstreckungen aus dem deutschen raum und sollten sich damit auskennen.

gruss vom

showbee

Hallo!

Tja - das ist das Problem: ich arbeite für einen Anwalt, der
das auch noch nie gemacht und deshalb davon selbst keine
Ahnung hat! *g*

Also dann soll dein Chef doch mal nachlesen im LGVÜ, das kann doch nicht deine Aufgabe sein.

Für die Vollstreckung selbst werden ohnehin schweizer Gerichte zuständig sein, wenn das dein Chef selbst machen will, dann müsste er sich sowieso intensiv mit Schweizer Recht beschäftigen. Üblicherweise überlässt man so etwas einem Kollegen vor Ort.

Gruß
Tom

Hallo,

ich bin vom (deutschen) Fach, aber ich habe im Ausland noch nie selbst vollstreckt. Während ein Gerichtsvollzieherauftrag in Deutschland für den Profi eine Sache von ein paar Minuten ist, müsste ich mich bei einer Auslandsvollstreckung vollständig in das dortige Recht der Zwangsvollstreckung einarbeiten - der Aufwand steht meines Erachtens nun wirklich nicht dafür.

Ich gebe die Vollstreckungen einfach an einen Kollegen vor Ort weiter.

LG,
Chrissie

Hi,

es ist ganz einfach, wie ich jetzt festgestellt habe:

www.schkg.ch :smile:

Und die Schweizer Behörden haben mich durch ihre unbürokratische Art auch grad wieder schwer beeindruckt!

LG