ist ein vollstreckungsbescheid nach 27 Jahren auch noch gueltig in Nederland (Holland) Wat bis 1987 wohn=
haft in deutschland noch als deutscher am 1-1-1996
habe ich die niederlaendisch staatsangehoerigkeit jetzt
komt es am 14-7-2010 bekam ich vollstreckungsbescheid aus dem jahre 10-6-1983 mit einem gesamtbetrag von
ueber 8.790,54 Euro de solte ik bezahlen von einer firma bader in Pforzheim ich weiss nicht wer das ist
volgens mir hat meine ex aus damatlich verhaeltnissen auf meinem namen bestellungen gemacht in diesen jahren war ich LKW-fahrer auf toer dan muss das gewesen sein… mein frage ist ist dies noch gueltig ich valle
dan nicht unter deutschem recht hir ist IPR-recht oder eg-recht von bedeutung sicher aber das weiss ich nicht genau wer kan mir helfen gibt es richter die dies wissen
Wenn die Fa.Bader den Titel beim Gericht erwirkt hat,dann gilt das Dein Leben lang.
a) Die Justizbeitreibungsordnung steht der Vollstreckung eines Ordnungsgeldes gemäß § 890 ZPO im Ausland nicht entgegen.
Hallo,
soweit mir bekannt, ist ein Vollstreckungsbescheid auch noch bis zu 30 Jahren vollstreckbar.Das wäre ja bei dir der Fall.
Wenn du aber nicht bestellt hast, mußt du dafür auch nicht bezahlen.
Hast du einen Brief von Bader(das ist ein Versandhaus) oder vom Gericht bekommen?
Was ungefähr steht drin in dem Brief?
Hallo
Vollstreckungsbescheid hört sich nach Steuer oder Gerichtsurteil an. Genaues wird dir da nur ein Anwalt sagen können. Bei der Summe werden eventuelle Inkassounternehmen wohl viel Energie reinsetzen. Ich würde einen Anwalt beauftragen, vielleicht schafft er es auch die Forderung auf die Verursacherin abzuwälzen, sollte die Forderung überhaupt noch rechtens sein. 27 Jahre sind ja schon eine recht lange Zeit.
mgf Blockwart
Hallo!
Da kann ich dir leider auch nicht helfen, nebenbei ist Rechtsberatung in Form von konkreter Antwort auf konkrete Fälle hier nicht erlaubt.
Christian